Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen die Modalitäten und Bedingungen festlegen, unter denen die Gesellschaft SYRAM, Société à responsabilité limitée, mit Sitz in 72 Route de la croix Hepich 57100 Thionville Frankreich, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Thionville unter der Nr. 919 447 300, (ci-(nachstehend "SYRAM" oder "Auftragnehmer" genannt), stellt dem Kunden die SYRAM-Lösung und die damit verbundenen Dienste gemäß den in Artikel 10 dieser Vereinbarung (nachstehend "Allgemeine Geschäftsbedingungen" genannt) festgelegten Preisbedingungen zur Verfügung.

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden gemäß Artikel L 441-1 des französischen Handelsgesetzbuchs (Code de commerce) die einzige Grundlage der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien. Sie gelten ohne Einschränkung oder Vorbehalt für alle zwischen den Parteien geschlossenen Verträge, unabhängig von den Klauseln, die in den Dokumenten des Kunden und insbesondere in seinen Allgemeinen Einkaufsbedingungen enthalten sein können. Gemäß den geltenden Vorschriften werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jedem Kunden auf Anfrage systematisch mitgeteilt, damit er eine Bestellung bei SYRAM aufgeben kann. Jede Bestellung von Dienstleistungen setzt voraus, dass der Kunde die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert. Die Die Angaben in den Katalogen, Prospekten und Preislisten von SYRAM sind unverbindlich und können geändert werden. SYRAM hat das Recht, alle Änderungen vorzunehmen, die ihr nützlich erscheinen. In Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften behält sich SYRAM das Recht vor, von bestimmten Klauseln der vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen abzuweichen, je nach den mit dem Kunden geführten Verhandlungen, durch die Erstellung von Besonderen Verkaufsbedingungen und dem kaufmännischen und technischen Vorschlag.

ARTIKEL 1 - PRÄAMBEL

Die von SYRAM angebotenen Dienste sind so konzipiert, dass sie die Bedürfnisse der größtmöglichen Anzahl von Kunden erfüllen.

Die Erstellung eines Lastenhefts oder einer Bedarfsbeschreibung obliegt daher allein dem Kunden und seiner vollen Verantwortung. Ein solches Dokument kann nur nach ausdrücklicher Bestätigung durch SYRAM berücksichtigt werden, die vor der Unterzeichnung des vorliegenden Vertrags erfolgt und dem kaufmännischen und technischen Angebot beigefügt wird. Andernfalls wird das Dokument als nicht existent betrachtet.

Ebenso obliegt es dem Kunden, sich von der Eignung des Dienstes für seine eigenen Bedürfnisse zu überzeugen, insbesondere auf der Grundlage der Angaben in der Dokumentation und/oder dem Geschäftsvorschlag, die ihm ausgehändigt werden und von denen er bestätigt, sie zur Kenntnis genommen zu haben. Der Kunde erkennt an, dass er ausreichend informiert wurde, wenn er SYRAM nicht vor der Unterzeichnung des vorliegenden Vertrags um zusätzliche Informationen gebeten hat und/oder an einer zusätzlichen Demonstration der Dienste teilgenommen hat.

ARTIKEL 2 - DEFINITIONEN

Für die Ausführung dieser Vereinbarung sind die folgenden Begriffe in der unten definierten Bedeutung zu verstehen:

  • Anomalie : bezeichnet eine vom Kunden dokumentierte, reproduzierbare Fehlfunktion der gesamten oder eines Teils der SYRAM-Lösung, die dazu führt, dass die SYRAM-Lösung nicht in Übereinstimmung mit ihren technischen Spezifikationen funktioniert.
  • Blockierende Anomalie Anomalie: bezeichnet jede Anomalie, die den Betrieb und/oder die Ausführung der SYRAM-Lösung oder einer ihrer Hauptfunktionen unmöglich macht.
  • Nicht blockierende Anomalie : bezeichnet jede Anomalie, die (i) den ordnungsgemäßen Betrieb der SYRAM-Lösung unterbricht oder verhindert, ohne dass diese Unterbrechung wesentlich ist, oder (ii) zu Ergebnissen führt, die wesentlich von den in den Technischen Spezifikationen beschriebenen abweichen, ohne dass diese Anomalie das Niveau einer blockierenden Anomalie erreicht, oder (iii) eine oder mehrere nicht wesentliche Funktionen der SYRAM-Lösung deaktiviert.
  • Besondere Verkaufsbedingungen : bezeichnet das von den Parteien unterzeichnete Dokument, das die Bestellung einer maßgeschneiderten Lösung durch den Kunden zum Gegenstand hat. Es enthält insbesondere die Identität des Kunden und die besonderen Bedingungen, die auf die SYRAM-Lösung und die vom Kunden bestellten Dienstleistungen anwendbar sind.
  • Vertrag Die "Besonderen Verkaufsbedingungen", die Allgemeinen Verkaufsbedingungen von SYRAM und der Geschäftsvorschlag von SYRAM. 
  • Alle Klarstellungen und Ergänzungen, die SYRAM zum Gegenstand des Vertrages macht und die dem Kunden in jeglicher Form zur Kenntnis gebracht werden, es sei denn, der Kunde hat ihnen vor Unterzeichnung des Vertrages ausdrücklich widersprochen, gelten als vom Kunden akzeptiert und sind integraler Bestandteil des Vertrages.
  • Technische VoraussetzungenSYRAM: bezeichnet die Liste der Materialien und Geräte (insbesondere Telekommunikation, Telekommunikationsverbindungen, Router), die von SYRAM empfohlen werden und vom Kunden implementiert und eingehalten werden müssen, um auf die IT-Mittel zuzugreifen und den Service zu nutzen. Der Arbeitsplatz des Nutzers muss den technischen Voraussetzungen entsprechen.
  • Kundenportal : bezeichnet das Portal für Webdienste, das SYRAM seinen Kunden zur Verfügung stellt. 
  • Arbeitsplatz Nutzer Die Hardware, die beim Kunden installiert ist und ihm den Zugang zu den IT-Mitteln ermöglicht, sowie die Beratungsleistung.
  • Implementierungsleistungen IOT: bezeichnet die Implementierungsleistungen bezüglich des IOT (Analyse, Parametrierung, Schulung), die von SYRAM angeboten und vom Kunden abonniert werden.
  • Beratungsleistung : bezeichnet die in den Besonderen Geschäftsbedingungen festgelegten Beratungs-/Beratungs-/Trainingsleistungen
  • Die Schnittstelle : bezeichnet gemeinsam das IOT von SYRAM
  • IOT SYRAMIOT: bezeichnet ein Standard-IOT und seine Dokumentation (ggf. Online-Dokumentation), dessen Urheber SYRAM ist, das in den Dienst integriert ist, da es auf den IT-Mitteln gehostet wird und vom Kunden aus der Ferne genutzt werden kann.
  • GOOGE CLOUD PLATFORM oder AWS Der Kunde hat das Recht, den Dienst zu nutzen, da er auf den IT-Mitteln gehostet wird und vom Kunden aus der Ferne genutzt werden kann.
  • Kommerzieller und technischer Vorschlag : bezeichnet den von SYRAM herausgegebenen kommerziellen und technischen Vorschlag, der insbesondere die technischen Spezifikationen der SYRAM-Lösung und die Dienste beschreibt, die
  • SYRAM bietet an, den Kunden entsprechend seinen Bedürfnissen zu versorgen.
  • Dienst : bezeichnet ein untrennbares Ganzes, das entweder aus Beratungsleistungen oder aus die Einräumung des Rechts zur Nutzung der Schnittstelle, des Supports und der Leistungen zum Betrieb der Schnittstelle, die auf den IT-Mitteln gehostet wird.
  • SYRAM-Lösung : bezeichnet die technische Lösung, die von SYRAM entwickelt und vermarktet wird.
  • Technische Spezifikationen : bezeichnet die technischen und funktionellen Spezifikationen der SYRAM-Lösung, wie sie im kommerziellen und technischen Vorschlag beschrieben sind.
  • Informatische Mittel : bezeichnet die Hardware und die Computersysteme (Datenverarbeitungsserver, Betriebssysteme, Datenverwaltungs- und -zugriffsprogramme, Sicherungs- und Sicherheitsvorrichtungen), die für die Nutzung und den Betrieb des Dienstes erforderlich sind, der dem Kunden von SYRAM zur Verfügung gestellt wird.
  • Unterstützung : Bezeichnet die Unterstützung und Wartung der Schnittstelle sowie die Unterstützung des Betriebs.
  • Nutzer : bezeichnet den Kunden und/oder seine Mitarbeiter, die berechtigt sind, auf den Dienst für den internen Gebrauch zuzugreifen oder zugreifen können.

Diese Definitionen werden großgeschrieben und gelten sowohl im Singular als auch im Plural.

ARTIKEL 3 - ANNAHME

Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und ordnungsgemäß akzeptiert hat, und zwar entweder nach den Technischen Voraussetzungen auf seine Anfrage hin oder, falls keine solche Anfrage vorliegt, aufgrund der Möglichkeit, die Dokumente auf elektronischem Wege auf der Website von SYRAM (www.syram.eu ). 

Die Nutzung der SYRAM-Lösung unterliegt der ausdrücklichen und vorbehaltlosen Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden. Die Unterzeichnung des kaufmännischen und technischen Vorschlags oder die Bestellung im Internet durch den Kunden bedeutet, dass der Kunde die am Tag der Online-Bestellung oder der Unterzeichnung des kaufmännischen und technischen Vorschlags durch den Kunden geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich und vorbehaltlos akzeptiert und sich verpflichtet, deren Inhalt zu beachten. Der Kunde bestätigt, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und deren Bedingungen vollständig verstanden hat, bevor er die Besonderen Geschäftsbedingungen, falls anwendbar, unterzeichnet. Der Kunde erklärt, dass er den Vertrag in seinem Namen, auf seine Rechnung und für seine geschäftlichen Zwecke abschließt. 

Eventuelle vom Kunden gewünschte Änderungen der Bestellung werden im Rahmen der Möglichkeiten von SYRAM nur dann berücksichtigt, wenn sie mindestens 15 Tage vor dem Zeitpunkt, an dem der Kunde die Bestellung aufgegeben hat, schriftlich mitgeteilt werden.

das geplante Datum der bestellten Erbringung der Dienstleistungen, und durch eine Zusatzvereinbarung formalisiert.

Im Falle einer Stornierung der Bestellung durch den Kunden nach deren Annahme durch SYRAM weniger als 15 Tage vor dem Datum der Erbringung der Dienstleistungen, aus welchem Grund auch immer außer höherer Gewalt, wird die bei der Bestellung geleistete Anzahlung von Rechts wegen von SYRAM einbehalten und kann nicht zu einer Rückerstattung führen.

ARTIKEL 4 - GEGENSTAND DER LEISTUNGEN

SYRAM verpflichtet sich, dem Kunden zu den nachfolgend definierten allgemeinen Bedingungen und den Besonderen Geschäftsbedingungen die Dienste, sofern anwendbar, zur Verfügung zu stellen.

BESTIMMUNG ÜBER BERATUNGSLEISTUNGEN

ARTIKEL 5 - BERATUNGSLEISTUNG

SYRAM muss unter bestmöglichen Bedingungen die Beratungsleistungen gemäß den in den Besonderen Geschäftsbedingungen enthaltenen Spezifikationen erbringen.

Die Beratungsleistungen stellen eine Mittelverpflichtung zu Lasten von SYRAM dar.

BESTIMMUNGEN ÜBER COMPUTERLEISTUNGEN

ARTIKEL 6 - EINRÄUMUNG VON NUTZUNGSRECHTEN AN DER SCHNITTSTELLE - IT-DIENSTLEISTUNG

6.1. Die im Rahmen des Dienstes zugängliche Schnittstelle bleibt das Eigentum ihres Urhebers. Der Kunde erwirbt daher durch den Vertrag lediglich ein persönliches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht abtretbares Nutzungsrecht an den Lösungen und der Schnittstelle, die Gegenstand des kommerziellen und technischen Vorschlags sind.

Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass alle Rechte, Titel und Interessen an der SYRAM-Lösung, den SYRAM-Bezeichnungen und -Logos, einschließlich der damit verbundenen Rechte an geistigem Eigentum, das ausschließliche Eigentum von SYRAM oder von Dritten sind und bleiben, die SYRAM zur Nutzung dieser Rechte ermächtigt haben. Der Vertrag überträgt dem Kunden keine Rechte oder Interessen an der SYRAM-Lösung, den Bezeichnungen und/oder Logos von SYRAM, sondern lediglich ein begrenztes Recht auf Zugang und Nutzung der SYRAM-Lösung unter den nachstehend definierten Bedingungen.

Diese Konzession wird dem Kunden als Gegenleistung für die Bezahlung des Dienstes und für die gesamte Dauer des Dienstes gewährt. SYRAM behält sich das Recht vor, eventuelle Anomalien der SYRAM IOTs zu korrigieren.

6.2. Im Rahmen der dem Kunden von SYRAM gewährten Rechtseinräumung verpflichtet sich der Kunde, die Eigentumsrechte des Urhebers weder direkt noch indirekt zu verletzen und insbesondere :

  • verpflichtet sich, sie nur bestimmungsgemäß, d. h. in Übereinstimmung mit der zugehörigen Dokumentation und ausschließlich für die Zwecke seiner Tätigkeit zu nutzen ;
  • darf sie Dritten weder direkt noch indirekt, zu welchem Zweck auch immer, in welcher Form und aus welchem Grund auch immer, kostenlos oder entgeltlich zur Verfügung stellen, es sei denn, SYRAM hat vorher ausdrücklich und schriftlich zugestimmt;
  • verpflichtet sich, den Inhalt nicht offenzulegen oder sein Nutzungsrecht zu übertragen, die SYRAM-Lösung zu dekompilieren oder zu disassemblieren. 
  • von der SYRAM-Lösung abgeleitete Werke zu erstellen, sie ganz oder teilweise anzupassen, zu verändern, zu übersetzen oder zu modifizieren oder eine Verbindung oder Einfügung eines oder mehrerer ihrer Elemente in andere Werke zu ermöglichen.
  • mieten, unter-die SYRAM-Lösung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von SYRAM ganz oder teilweise an Dritte zu lizenzieren, zu verkaufen, zu verleihen oder zu übertragen oder Dritten den Zugriff auf die SYRAM-Lösung und deren Nutzung zu gestatten.
  • verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die vorliegenden Bestimmungen einhalten.

ARTIKEL 7 - TECHNISCHE BESTIMMUNGEN FÜR DEN COMPUTERDIENST

7.1. INSTALLATION DER SCHNITTSTELLE 

Die Schnittstelle wird von SYRAM so konfiguriert, dass der Kunde über seine eigenen Computer- und Telekommunikationsmittel auf die Lösung zugreifen kann. Nach Abschluss dieser Konfiguration teilt SYRAM dem Kunden die Zugangscodes für die Lösung mit. SYRAM kann nicht aufgrund der schlechten WIFI- oder GSM-Abdeckung des Kunden haftbar gemacht werden;

7.2. VERWALTUNG UND ÜBERWACHUNG DER IT-MITTEL 

Die erbrachten Leistungen sind :

  • Installation, Wartung und Upgrades von Betriebssystemen und Datenbankverwaltungssystemen.
  • Festlegung von Verfahren für die Kontinuität des Dienstes.

7.3. AKTUALISIERUNG DES IOT SYRAM

SYRAM wird die Updates gemäß den in den Support-Bestimmungen festgelegten Modalitäten und Bedingungen direkt installieren.

7.4. NETZWERKVERWALTUNG 

Der Anschluss an das entfernte Netzwerk des Kunden, die WAN-Infrastruktur (Wide Area

Der Kunde ist für den Betrieb des kundeneigenen Netzwerks und des LAN (Local Area Network) verantwortlich und ist nicht Teil von SYRAMs Aufgabenbereich.

7.5. SICHERHEIT DER SCHNITTSTELLE UND DER DATEN 

SYRAM wird die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um den Zugriff auf die Schnittstelle und die Daten des Kunden nur autorisierten Personen von SYRAM und nur Personen, die vom Kunden autorisiert wurden, zu ermöglichen.

SYRAM wird eine vollständige Abdichtung zwischen der Schnittstelle und den Daten des Kunden und den Schnittstellen und Daten anderer Kunden sicherstellen.

7.6. SICHERHEIT DER DATENÜBERTRAGUNG 

SYRAM wird bei der Datenübertragung nach außen die bekannten Sicherheitsregeln anwenden. 

ARTIKEL 8 - SERVICE UND UNTERSTÜTZUNG

8.1. Korrigierende Wartung

Während der Laufzeit des Vertrages wird SYRAM die korrektive Wartung der SYRAM-Lösung durchführen und sich nach besten Kräften bemühen, den ordnungsgemäßen Betrieb der SYRAM-Lösung zu gewährleisten.

Falls der Kunde einen Mangel entdeckt, muss er SYRAM unverzüglich per E-Mail an die folgende Adresse benachrichtigen:([email protected]) Um bearbeitet zu werden, muss der Mangel

vom Kunden genau beschrieben und dokumentiert.

SYRAM wird sich dann bemühen, die Fehler in Übereinstimmung mit den folgenden Antwortzeiten zu beheben.-nach definiert :

(i) Im Falle einer Blockierungsstörung wird sich SYRAM bemühen, die Blockierungsstörung innerhalb von drei (3) Werktagen nach ihrer Mitteilung durch den Kunden zu bearbeiten;

(ii) Im Falle einer Nichtblockierenden Störung wird sich SYRAM bemühen, die Nichtblockierende Störung innerhalb von sieben (7) Werktagen nach ihrer Mitteilung durch den Kunden zu bearbeiten.

Die Methode zur Behandlung der Anomalie liegt im Ermessen von SYRAM und kann in Form einer Programmkorrektur, der Bereitstellung einer Umgehungslösung oder eines anderen Mittels zur Vermeidung der Reproduktion der betreffenden Anomalie erfolgen.

Unbeschadet anderer Bestimmungen des Vertrags wird SYRAM in den folgenden Fällen von Rechts wegen von allen Verpflichtungen und Haftungen im Rahmen der Wartung entbunden:

(i) im Falle eines Verstoßes des Kunden gegen seine Mitwirkungspflicht, wie in Artikel 9 hier definiert-oder seiner Zahlungsverpflichtung gemäß Artikel 10 dieses Artikels nachzukommen.-nach, 

(ii) für den Fall, dass der Mangel auf eine unsachgemäße Nutzung zurückzuführen ist.

8.2. Nicht abgedeckte Leistungen

Die folgenden Leistungen sind nicht durch den Service abgedeckt :

  • Arbeiten und Eingriffe, die den Arbeitsplatz des Nutzers und die Infrastruktur des Kunden (Telekommunikation, Netzwerke, Sicherheitseinrichtungen) betreffen, die dem Kunden den Zugang zu und die Verbindung mit den IT-Mitteln ermöglichen,
  • die Lösung von Problemen, die durch einen Fehler oder eine falsche Handhabung der Nutzer verursacht wurden, die nicht den Nutzungsregeln entspricht,
  • alle Leistungen auf dem Gelände des Kunden,
  • Anschluss des entfernten Netzwerks.

ARTIKEL 9 - LEISTUNGEN ZUR DIENSTDURCHFÜHRUNG

9.1. Die vom Kunden ausgewählten und im kaufmännischen und technischen Angebot genannten Leistungen zur Implementierung des Dienstes werden von SYRAM gemäß den Besonderen Geschäftsbedingungen im Rahmen seiner Mittelverpflichtung ausgeführt. 

Der Kunde muss alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz seiner Computerausrüstung ergreifen, insbesondere in Bezug auf den Schutz vor Viren, Würmern und anderen feindlichen Eindringverfahren. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, SYRAM freien Zugang zu sämtlichen

Informationen, die SYRAM als notwendig erachtet, um die Implementierungsleistungen zu erbringen.

9.2. Die vom Kunden angeforderten Dienstleistungen werden innerhalb einer in den Besonderen Geschäftsbedingungen angegebenen Frist erbracht. 

Diese Frist stellt keine Ausschlussfrist dar und der Auftragnehmer kann gegenüber dem Kunden nicht haftbar gemacht werden, wenn die Erbringung der Dienstleistungen nicht länger als einen Monat verzögert wird. Im Falle einer Verzögerung von mehr als einem Monat kann der Kunde die Auflösung des Verkaufs verlangen. Die bereits geleisteten Anzahlungen werden ihm dann von SYRAM zurückerstattet. 

SYRAM haftet in keinem Fall für Verzögerungen oder Aussetzungen der Leistungserbringung, die dem Kunden zuzurechnen sind, oder im Falle höherer Gewalt.

BESTIMMUNGEN, DIE FÜR ALLE LEISTUNGEN GELTEN

ARTIKEL 10 - ZUSAMMENARBEIT DES KLIENTEN

10.1. Zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrages verpflichtet sich der Kunde, aktiv mit SYRAM zusammenzuarbeiten. Zu diesem Zweck verpflichtet sich der Kunde, unaufgefordert alle Ereignisse, Informationen oder Dokumente mitzuteilen, die für die ordnungsgemäße Nutzung der SYRAM-Lösung oder für die ordnungsgemäße Durchführung der Beratungsleistungen nützlich sind, und

ganz allgemein zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrags. Der Kunde verpflichtet sich ebenfalls, sich regelmäßig bei SYRAM über alle Elemente zu informieren, die für die korrekte Nutzung der SYRAM-Lösung von Interesse sind.

10.2. Der Kunde verpflichtet sich, SYRAM für die Zwecke der Umsetzung und Durchführung des Vertrages schriftlich den Namen und die Kontaktdaten eines bevorzugten Ansprechpartners in seinem Unternehmen mitzuteilen, mit dem SYRAM sprechen kann. Dieser Ansprechpartner ist der Referenznutzer für SYRAM und die einzige Person, die befugt ist, Anomalien oder Anfragen an SYRAM weiterzuleiten. Er wird auch eine Rolle als interner Referent des Kunden in Bezug auf die SYRAM-Lösung übernehmen, um Fragen der Benutzer des Kunden beantworten zu können. Im Falle eines Wechsels des Hauptansprechpartners während der Laufzeit des Vertrages wird der Kunde unverzüglich einen neuen Hauptansprechpartner aus seinem Unternehmen benennen und SYRAM gleichzeitig darüber informieren. Es obliegt dem Kunden, SYRAM über alle Schwierigkeiten zu informieren, von denen er Kenntnis hat oder die er aufgrund seiner Kenntnisse seines Tätigkeitsbereichs voraussehen kann, und zwar im Laufe der Ausführung der Dienstleistungen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, während der gesamten Laufzeit der vorliegenden Vereinbarung ausreichend kompetente, qualifizierte und ausgebildete Nutzer einzusetzen. 

10.3. Der Kunde verpflichtet sich, SYRAM unverzüglich über jede Änderung in seiner Geschäftstätigkeit zu informieren, die die Nutzung der SYRAM-Lösung und/oder die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages gefährden und/oder verhindern könnte. Im Falle der Einstellung der Geschäftstätigkeit des Kunden oder des Eintretens eines anderen Ereignisses, das die Nutzung der SYRAM-Lösung und/oder die Erfüllung des Vertrages ganz oder teilweise, vorübergehend oder endgültig gefährdet, behält sich SYRAM das Recht vor, den Vertrag zu Lasten des Kunden gemäß den Bedingungen von Artikel 13 zu kündigen.-nach.

ARTIKEL 11 - FINANZIELLE BESTIMMUNGEN

11.1. Die Preise für die bestellten Elemente werden in Euro ohne Steuern angegeben und sind in den Besonderen Geschäftsbedingungen aufgeführt, falls diese anwendbar sind.

11.2. Der Dienst wird in der in den Besonderen Geschäftsbedingungen festgelegten Periodizität in Rechnung gestellt.

11.3. Nach Unterzeichnung des Vertrags zahlt der Kunde SYRAM eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtbetrages der Dienstleistungen. Der Restbetrag der Dienstleistungen wird gemäß den Besonderen Geschäftsbedingungen in Rechnung gestellt.

11.4. Rechnungen von SYRAM, die nicht den Service betreffen, werden vom Kunden innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum beglichen.

11.5. Nach Ablauf der Frist ist eine Strafe für verspätete Zahlung, die auf der Grundlage eines Zinssatzes von 10% berechnet wird, von SYRAM ohne die bloße Tatsache der Fristüberschreitung zu zahlen.

Darüber hinaus behält sich SYRAM das Recht vor, 15 Tage nach dem Versand einer Zahlungsaufforderung unter Bezugnahme auf diese Klausel per Einschreiben mit Rückschein, die ganz oder teilweise wirkungslos geblieben ist, seine Leistungen bis zur vollständigen Zahlung der geschuldeten Beträge auszusetzen und gegebenenfalls den laufenden Vertrag von Rechts wegen mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Alle Kosten für ausstehende Zahlungen, die aufgrund einer Bankrückweisung einer Zahlung des Kunden entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Darüber hinaus kann SYRAM bei Nichtbezahlung einer fälligen Rechnung durch den Kunden die Zahlung aller anderen Rechnungen verlangen, einschließlich derjenigen, deren Fälligkeitsdatum noch nicht überschritten ist.

11.6. Einmal pro Jahr behält sich SYRAM das Recht vor, den Abonnementbetrag für den Dienst zu erhöhen. Diese Erhöhung kann erst nach Ablauf der im Vertrag festgelegten ursprünglichen Verpflichtungsperiode gelten.

ARTIKEL 12 - DAUER DES DIENSTES

Der Dienst wird für die in den Besonderen Geschäftsbedingungen festgelegte Dauer abgeschlossen. Verträge, die Jahresabonnements beinhalten, werden verlängert.

stillschweigend, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf des Vertrags im Voraus gekündigt wird. 

Die Kündigung des Abonnementvertrags muss drei (3) Monate vor Ablauf des Vertrags per Einschreiben mit Rückschein an SYRAM erfolgen. 

SYRAM ist in allen nachfolgend genannten Fällen, d. h. bei regulärer Vertragsbeendigung und/oder Kündigung des Vertrags, verpflichtet :

- die vollständige physische Vernichtung aller Daten des Kunden vorzunehmen, wobei SYRAM sich verpflichtet, dass keine kundeneigenen Daten, insbesondere keine gehosteten Daten, von SYRAM nach Beendigung des Vertrags aus welchem Grund auch immer aufbewahrt werden. Der Kunde ist darüber informiert und akzeptiert, dass diese Vernichtung automatisch innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsende erfolgt.

ARTIKEL 13 - KÜNDIGUNG WEGEN NICHTERFÜLLUNG DER VERTRAGLICHEN PFLICHTEN 

Im Falle eines schwerwiegenden oder wiederholten Verstoßes einer Partei gegen eine ihrer vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere im Hinblick auf die Nichtzahlung der Dienstleistungen, kann die andere Partei den Vertrag von Rechts wegen und ohne gerichtliche Formalitäten kündigen, nachdem die säumige Partei per Einschreiben mit Rückschein in Verzug gesetzt wurde, das teilweise oder vollständig erfolglos geblieben ist.

für eine Dauer von dreißig (30) Arbeitstagen. Die Kündigung wird nach Ablauf der in der Inverzugsetzung gesetzten Frist wirksam und erfolgt unbeschadet jeglicher Schäden-Interessen, auf die die geschädigte Partei Anspruch erheben könnte.

ARTIKEL 14 - NICHTVERWENDUNG VON KUNDENDATEN

Unter allen Umständen bleibt der Kunde Eigentümer seiner Daten. SYRAM verpflichtet sich, die Daten des Kunden, die ihr vom Kunden im Rahmen der Ausführung der vorliegenden Bedingungen übermittelt wurden, weder ganz noch teilweise, weder gegen Entgelt noch kostenlos zu ändern, zu verwenden, zu verbreiten, abzutreten oder an Dritte zu übertragen. Die Verpflichtung von SYRAM, die Daten des Kunden nicht zu verwenden, betrifft jedoch nicht die Operationen, die für die Erstellung von Rechnungen und Nutzungsstatistiken durch SYRAM sowie für die Bereitstellung von Erklärungen bezüglich der Ausführung des Dienstes erforderlich sind.

ARTIKEL 15 - VERANTWORTLICHKEITEN

15.1. Gemäß den in ihrem Beruf üblichen Regeln unterliegt SYRAM, die sich verpflichtet, bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen alle mögliche Sorgfalt walten zu lassen, einer Mittelverpflichtung.

SYRAM garantiert, dass die Schnittstelle mit ihrer Dokumentation übereinstimmt. SYRAM garantiert nicht, dass der Dienst frei ist von

alle Mängel, sondern verpflichtet sich ausschließlich dazu, mit aller vernünftigerweise möglichen Sorgfalt die festgestellten Anomalien der Schnittstelle im Vergleich zu ihrer Dokumentation zu beheben. SYRAM garantiert nicht die Eignung des Dienstes zur Erreichung von Zielen, die der Kunde sich selbst gesetzt hat, oder zur Durchführung besonderer Aufgaben, die den Kunden zu seiner Entscheidung für die Computerisierung veranlasst haben, die er jedoch nicht zuvor schriftlich und umfassend dargelegt hat und die nicht Gegenstand einer ausdrücklichen Bestätigung durch SYRAM unter den in der Präambel festgelegten Bedingungen waren.

15.2. Der Dienst wird von der Kundin/dem Kunden unter ihrer/seiner alleinigen Kontrolle, Leitung und Verantwortung genutzt.

Daher fallen in den Verantwortungsbereich des Kunden:

- die Anwendung aller nützlichen Verfahren und Maßnahmen zum Schutz der Hardware, der Schnittstelle, der Software, der Passwörter und zum Schutz vor Viren und Eindringlingen;

- die Einhaltung der technischen Voraussetzungen (gegenwärtig und zukünftig), um schädliche Folgen wie Verlangsamung, Blockierung oder Veränderung von Daten zu vermeiden;

- die Wahl des Zugangsanbieters oder des Telekommunikationsmediums, wobei der Klient die administrativen Anträge übernehmen und die Verträge abschließen muss

Die Kosten für die notwendigen Abonnements trägt er selbst;

- Fehler, die von seinem Personal bei der Nutzung des Dienstes und der Verfahren, die es ihm ermöglichen, sich mit den Informatikmitteln zu verbinden und die Verarbeitungen durchzuführen, die die Schnittstelle implementieren, begangen werden. 

15.3. SYRAM ist von jeglicher Haftung für die Natur, den Inhalt der Informationen oder Daten des Kunden und die daraus resultierende Nutzung befreit. SYRAM haftet auch nicht für die Qualität und die Übertragung von Daten über Telekommunikationsnetze und allgemein für die Qualität und die Zuverlässigkeit der Telekommunikationsverbindungen zwischen den Arbeitsplätzen des Kunden und den IT-Einrichtungen.

15.4. SYRAM haftet nur für materielle, direkte und vorhersehbare Schäden, die sich aus der Nichterfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen ergeben. Sollte SYRAM haftbar gemacht werden, wird die gesamte und kumulierte Entschädigung, die der Kunde aus allen Gründen beanspruchen kann, auf den Höchstbetrag begrenzt, den SYRAM dem Kunden in den letzten drei (3) Monaten vor dem Ereignis, das die Haftung von SYRAM begründet, in Rechnung gestellt hat. Die Parteien erkennen an, dass der Preis für den Dienst die Verteilung der

Risiken aus dem Vertrag sowie das von den Parteien gewollte wirtschaftliche Gleichgewicht, und dass der Dienst ohne die hierin festgelegten Haftungsbeschränkungen nicht abgeschlossen worden wäre.

15.5. In keinem Fall kann SYRAM sowohl gegenüber dem Kunden als auch gegenüber Dritten für immaterielle oder indirekte, vorhersehbare oder unvorhersehbare Schäden wie Betriebsverlust, Gewinn- oder Imageverlust oder andere finanzielle Verluste haftbar gemacht werden, die sich aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Dienstes durch den Kunden ergeben, sowie für jeden Verlust oder jede Beschädigung von Informationen, für die SYRAM nicht haftbar gemacht werden kann. Jeglicher Schaden, den ein Dritter erleidet, ist ein indirekter Schaden und begründet folglich keinen Anspruch auf Entschädigung.

ARTIKEL 16 - IMPREVISION

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen schließen ausdrücklich die gesetzliche Regelung der Unvorhersehbarkeit nach Artikel 1195 des Zivilgesetzbuches für alle Geschäfte des Auftragnehmers mit dem Kunden über die Erbringung von Dienstleistungen aus. Der Auftragnehmer und der Kunde verzichten daher jeweils darauf, sich auf die Bestimmungen des Artikels 1195 des Zivilgesetzbuches und die darin vorgesehene Regelung der Unvorhersehbarkeit zu berufen, und verpflichten sich, ihre Verpflichtungen auch dann zu erfüllen, wenn das vertragliche Gleichgewicht durch Umstände gestört wird, die bei Abschluss des Kaufvertrags unvorhersehbar waren, selbst wenn ihre

Die Regierung ist verpflichtet, alle wirtschaftlichen und finanziellen Folgen zu tragen, wenn sich die Durchführung als übermäßig kostspielig erweisen sollte.

Wenn die Änderung der Umstände, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren, endgültig ist oder länger als sechs Monate andauert, werden die vorliegenden Bedingungen gemäß Artikel 13 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgelöst.  

ARTIKEL 17 - ERZWUNGENE VOLLSTRECKUNG IN NATURALIEN

Abweichend von den Bestimmungen des Artikels 1221 des Zivilgesetzbuches vereinbaren die Parteien, dass im Falle der Nichterfüllung der Verpflichtungen durch eine der Parteien die Partei, die von der Nichterfüllung betroffen ist, keine Zwangsvollstreckung beantragen kann.

Die von der Nichterfüllung betroffene Partei kann im Falle der Nichterfüllung einer der Verpflichtungen, die der anderen Partei obliegen, die Auflösung des Vertrags gemäß den in Artikel 12 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Modalitäten beantragen. 

ARTIKEL 18 - HÖHERE GEWALT

Die Parteien können nicht haftbar gemacht werden, wenn die Nichterfüllung oder die verspätete Erfüllung einer ihrer hier beschriebenen Verpflichtungen auf höhere Gewalt im Sinne von Artikel 1218 des Zivilgesetzbuches zurückzuführen ist.

Die Partei, die das Ereignis feststellt, muss die andere Partei unverzüglich darüber informieren, dass sie nicht in der Lage ist, ihre Leistung zu erbringen, und sich gegenüber der anderen Partei rechtfertigen. Die Aussetzung der Verpflichtungen kann in keinem Fall eine Haftung für die Nichterfüllung der betreffenden Verpflichtung begründen oder die Zahlung von Schadensersatz oder Verzugszinsen nach sich ziehen.

Die Erfüllung der Verpflichtung wird für die Dauer der höheren Gewalt ausgesetzt, wenn diese vorübergehend ist. Sobald der Grund für die Aussetzung ihrer gegenseitigen Verpflichtungen weggefallen ist, werden die Parteien daher alle Anstrengungen unternehmen, um die normale Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen so schnell wie möglich wieder aufzunehmen. Zu diesem Zweck benachrichtigt die verhinderte Partei die andere Partei per Einschreiben mit Rückschein oder durch eine außergerichtliche Urkunde von der Wiederaufnahme ihrer Verpflichtung. Wenn die Verhinderung endgültig ist, wird der Vertrag gemäß den in Artikel 12 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Modalitäten aufgelöst.

ARTIKEL 19 - VERTRAULICHKEIT

Alle Informationen, die zwischen den Parteien ausgetauscht werden oder von denen sie bei der Erfüllung des Vertrags Kenntnis erlangen (insbesondere die Daten des Kunden), gelten unabhängig von ihrem Träger als

als vertraulich (im Folgenden "Vertrauliche Informationen").

Jede Partei verpflichtet sich, die Vertraulichen Informationen zu schützen und sie nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei an Dritte weiterzugeben.

Jede der Parteien wird von ihren Geheimhaltungsverpflichtungen in Bezug auf alle Informationen entbunden, (i) die sich vor ihrer Offenlegung durch die andere Partei im Besitz dieser Partei befanden, ohne dass ein solcher Besitz direkt oder indirekt auf die unbefugte Offenlegung dieser Informationen durch einen Dritten zurückzuführen ist, (ii) die zum Zeitpunkt der Annahme des Vertrags gemeinfrei sind oder nach diesem Zeitpunkt gemeinfrei werden, ohne dass die Ursache dafür der Nichteinhaltung der Geheimhaltungsverpflichtungen dieser Partei im Rahmen des Vertrags zuzuschreiben ist, (iii) die von dieser Partei unabhängig entwickelt wurden oder (iv) deren Offenlegung durch das Gesetz oder eine zuständige Gerichts- oder Verwaltungsbehörde verlangt wird oder im Rahmen eines Gerichtsverfahrens erforderlich ist.

Die Parteien verpflichten sich, die aus diesem Artikel resultierenden Verpflichtungen während der gesamten Laufzeit des Vertrags sowie für fünf Jahre nach Beendigung des Vertrags einzuhalten.

ARTIKEL 20 - KEINE ABWERBUNG VON PERSONAL

Der Kunde verpflichtet sich, weder direkt noch indirekt einen Mitarbeiter von SYRAM zu rekrutieren oder rekrutieren zu lassen, es sei denn, es liegt eine vorherige gegenseitige schriftliche Vereinbarung vor.

Dieses Verbot gilt für die gesamte Laufzeit des Vertrags sowie für einen Zeitraum von vierundzwanzig (24) Monaten nach Vertragsende, und zwar unabhängig vom Grund für die Beendigung des Vertrags. 

Im Falle eines Verstoßes gegen dieses Verbot ist der Kunde verpflichtet, SYRAM unverzüglich als Strafklausel eine pauschale Entschädigung in Höhe von zwölf (12) Monatsbruttogehältern des letzten Monatsgehalts der angefragten oder eingestellten Person zuzüglich aller Kosten für die Einstellung eines Ersatzes zu zahlen.

ARTIKEL 21 - ABTRETUNG

Der Vertrag darf unter keinen Umständen Gegenstand einer vollständigen oder teilweisen Abtretung, entgeltlich oder unentgeltlich, seitens des Kunden ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung von SYRAM sein. SYRAM behält sich das Recht vor, den Vertrag ohne Formalitäten abzutreten. Im Falle einer Abtretung tritt die übernehmende Einrichtung ab dem Datum der Abtretung an die Stelle von SYRAM. Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass die abtretende Einrichtung sein Vertragspartner wird.

ARTIKEL 22 - STREITIGKEITEN

In Ermangelung einer gütlichen Lösung werden alle Streitigkeiten, zu denen der vorliegende Vertrag und die daraus resultierenden Vereinbarungen Anlass geben könnten, sowohl hinsichtlich ihrer Gültigkeit, ihrer Auslegung, ihrer Ausführung, ihrer Auflösung, ihrer Konsequenzen und ihrer Folgen dem Handelsgericht von Thionville in Frankreich unterbreitet.

ARTIKEL 23 - SPRACHE DES VERTRAGS - ANWENDBARES RECHT

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die sich daraus ergebenden Transaktionen unterliegen dem französischen Recht.

Sie sind in französischer Sprache verfasst. Falls sie in eine oder mehrere Sprachen übersetzt werden, ist im Streitfall nur der französische Text maßgeblich.

ARTIKEL 24 - VERSCHIEDENE BESTIMMUNGEN

  • Die Tatsache, dass eine der Parteien eine der im Vertrag genannten Verpflichtungen nicht geltend macht, darf später nicht als Verzicht auf die betreffende Verpflichtung ausgelegt werden.
  • Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass SYRAM frei und ohne vorherige Formalität unter seiner Verantwortung alle oder einen Teil seiner Verpflichtungen aus den vorliegenden Bedingungen untervergeben kann.
  • Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass SYRAM, um einen Fehler zu korrigieren, nach vorheriger Benachrichtigung des Kunden jede angemessene Änderung vornehmen kann, vorausgesetzt, dass diese die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages nicht wesentlich beeinträchtigt. Sollte dies der Fall sein, verpflichten sich die Parteien, aufeinander zuzugehen, um gemeinsam eine Lösung zu finden.
  • Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags durch ein Gesetz oder durch eine endgültige Entscheidung eines zuständigen Gerichts für ungültig erklärt werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft und behalten ihre Gültigkeit. Die Parteien werden sich bemühen, die unwirksamen Bestimmungen zu ersetzen. 
  • Der Kunde wird darüber informiert, dass es in seiner Verantwortung liegt, die Schritte, Erklärungen und Genehmigungsanträge zu unternehmen, die von den geltenden Gesetzen und Vorschriften für jede Verarbeitung, die er durchführt, und für die Daten, die er von der Schnittstelle aus verarbeitet, vorgesehen sind, und insbesondere die von der C.N.I.L. vorgesehenen Schritte bezüglich der Verarbeitung von Daten mit persönlichem Charakter. Es wird darauf hingewiesen, dass SYRAM im Sinne des Gesetzes Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 (Informatique et libertés) als Unterauftragnehmer handelt, und zwar in Bezug auf
  • Anweisungen des Kunden, der als Verantwortlicher für die mithilfe der Schnittstelle durchgeführte Datenverarbeitung bezeichnet wird. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verwendung der persönlichen Daten zum Zwecke der Bearbeitung seiner Bestellung erfolgen könnte. Diese Informationen und persönlichen Daten werden auch zu Sicherheitszwecken aufbewahrt, um gesetzliche und regulatorische Verpflichtungen zu erfüllen. Sie werden so lange aufbewahrt, wie es für die Ausführung der Bestellungen und der eventuell anwendbaren Garantien erforderlich ist.
  • Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten und insbesondere gemäß Artikel 39 und 40 des französischen Datenschutzgesetzes (Loi Informatique et Libertés) hat der Kunde ein Recht auf Zugang, Änderung, Berichtigung und Löschung der ihn betreffenden persönlichen Daten. Der Kunde hat außerdem das Recht, aus legitimen Gründen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gemäß Artikel 38 des Gesetzes über Informatik und Freiheiten zu verweigern. Der Kunde kann diese Rechte gegenüber SYRAM ausüben, indem er einen Brief an die folgende Adresse schickt:

                                         " SYRAM SARL | Customer Relationship Service | 72 route de la croix Hepich 57100 Thionville- Frankreich "

  • SYRAM verpflichtet sich, eine Berufshaftpflichtversicherung aufrechtzuerhalten, die Schäden abdeckt, die bei der Ausführung des Dienstes entstehen können.
  • Die Kundin/der Kunde kann keine Klage, unabhängig von ihrer/seiner Art oder Grundlage, später als zwei Jahre nach dem Eintritt des Ereignisses, das den Anspruch begründet, erheben.