{"id":2288,"date":"2023-05-05T13:07:37","date_gmt":"2023-05-05T12:07:37","guid":{"rendered":"https:\/\/syram.eu\/?page_id=2288"},"modified":"2023-05-05T14:05:06","modified_gmt":"2023-05-05T13:05:06","slug":"conditions-generales-de-vente-syram","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/syram.eu\/de\/allgemeine-verkaufsbedingungen-syram\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen SYRAM"},"content":{"rendered":"
Die vorliegenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen sollen die Modalit\u00e4ten und Bedingungen festlegen, unter denen die Gesellschaft SYRAM, Soci\u00e9t\u00e9 \u00e0 responsabilit\u00e9 limit\u00e9e, mit Sitz in 72 Route de la croix Hepich 57100 Thionville Frankreich, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Thionville unter der Nr. 919 447 300, (ci<\/span>-<\/span>(nachstehend \"SYRAM\" oder \"Auftragnehmer\" genannt), stellt dem Kunden die SYRAM-L\u00f6sung und die damit verbundenen Dienste gem\u00e4\u00df den in Artikel 10 dieser Vereinbarung (nachstehend \"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen\" genannt) festgelegten Preisbedingungen zur Verf\u00fcgung.<\/span><\/p> Die vorliegenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen bilden gem\u00e4\u00df Artikel L 441-1 des franz\u00f6sischen Handelsgesetzbuchs (Code de commerce) die einzige Grundlage der Gesch\u00e4ftsbeziehung zwischen den Parteien. Sie gelten ohne Einschr\u00e4nkung oder Vorbehalt f\u00fcr alle zwischen den Parteien geschlossenen Vertr\u00e4ge, unabh\u00e4ngig von den Klauseln, die in den Dokumenten des Kunden und insbesondere in seinen Allgemeinen Einkaufsbedingungen enthalten sein k\u00f6nnen. Gem\u00e4\u00df den geltenden Vorschriften werden diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen jedem Kunden auf Anfrage systematisch mitgeteilt, damit er eine Bestellung bei SYRAM aufgeben kann. Jede Bestellung von Dienstleistungen setzt voraus, dass der Kunde die vorliegenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen akzeptiert. Die <\/span>Die Angaben in den Katalogen, Prospekten und Preislisten von SYRAM sind unverbindlich und k\u00f6nnen ge\u00e4ndert werden. SYRAM hat das Recht, alle \u00c4nderungen vorzunehmen, die ihr n\u00fctzlich erscheinen. In \u00dcbereinstimmung mit den geltenden Vorschriften beh\u00e4lt sich SYRAM das Recht vor, von bestimmten Klauseln der vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen abzuweichen, je nach den mit dem Kunden gef\u00fchrten Verhandlungen, durch die Erstellung von Besonderen Verkaufsbedingungen und dem kaufm\u00e4nnischen und technischen Vorschlag.<\/span><\/p> ARTIKEL 1 - PR\u00c4AMBEL<\/b><\/p> Die von SYRAM angebotenen Dienste sind so konzipiert, dass sie die Bed\u00fcrfnisse der gr\u00f6\u00dftm\u00f6glichen Anzahl von Kunden erf\u00fcllen.<\/span><\/p> Die Erstellung eines Lastenhefts oder einer Bedarfsbeschreibung obliegt daher allein dem Kunden und seiner vollen Verantwortung. Ein solches Dokument kann nur nach ausdr\u00fccklicher Best\u00e4tigung durch SYRAM ber\u00fccksichtigt werden, die vor der Unterzeichnung des vorliegenden Vertrags erfolgt und dem kaufm\u00e4nnischen und technischen Angebot beigef\u00fcgt wird. Andernfalls wird das Dokument als nicht existent betrachtet.<\/span><\/p> Ebenso obliegt es dem Kunden, sich von der Eignung des Dienstes f\u00fcr seine eigenen Bed\u00fcrfnisse zu \u00fcberzeugen, insbesondere auf der Grundlage der Angaben in der Dokumentation und\/oder dem Gesch\u00e4ftsvorschlag, die ihm ausgeh\u00e4ndigt werden und von denen er best\u00e4tigt, sie zur Kenntnis genommen zu haben. Der Kunde erkennt an, dass er ausreichend informiert wurde, wenn er SYRAM nicht vor der Unterzeichnung des vorliegenden Vertrags um zus\u00e4tzliche Informationen gebeten hat und\/oder an einer zus\u00e4tzlichen Demonstration der Dienste teilgenommen hat.<\/span><\/p> ARTIKEL 2 - DEFINITIONEN<\/b><\/p> F\u00fcr die Ausf\u00fchrung dieser Vereinbarung sind die folgenden Begriffe in der unten definierten Bedeutung zu verstehen:<\/span><\/p> Diese Definitionen werden gro\u00dfgeschrieben und gelten sowohl im Singular als auch im Plural.<\/span><\/p> ARTIKEL 3 - ANNAHME<\/b><\/p> Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde die vorliegenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen zur Kenntnis genommen und ordnungsgem\u00e4\u00df akzeptiert hat, und zwar entweder nach den Technischen Voraussetzungen auf seine Anfrage hin oder, falls keine solche Anfrage vorliegt, aufgrund der M\u00f6glichkeit, die Dokumente auf elektronischem Wege auf der Website von SYRAM (<\/span>www.syram.eu <\/span>).\u00a0<\/span><\/p> Die Nutzung der SYRAM-L\u00f6sung unterliegt der ausdr\u00fccklichen und vorbehaltlosen Annahme der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen durch den Kunden. Die Unterzeichnung des kaufm\u00e4nnischen und technischen Vorschlags oder die Bestellung im Internet durch den Kunden bedeutet, dass der Kunde die am Tag der Online-Bestellung oder der Unterzeichnung des kaufm\u00e4nnischen und technischen Vorschlags durch den Kunden geltenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen ausdr\u00fccklich und vorbehaltlos akzeptiert und sich verpflichtet, deren Inhalt zu beachten. Der Kunde best\u00e4tigt, dass er die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelesen und deren Bedingungen vollst\u00e4ndig verstanden hat, bevor er die Besonderen Gesch\u00e4ftsbedingungen, falls anwendbar, unterzeichnet. Der Kunde erkl\u00e4rt, dass er den Vertrag in seinem Namen, auf seine Rechnung und f\u00fcr seine gesch\u00e4ftlichen Zwecke abschlie\u00dft.\u00a0<\/span><\/p> Eventuelle vom Kunden gew\u00fcnschte \u00c4nderungen der Bestellung werden im Rahmen der M\u00f6glichkeiten von SYRAM nur dann ber\u00fccksichtigt, wenn sie mindestens 15 Tage vor dem Zeitpunkt, an dem der Kunde die Bestellung aufgegeben hat, schriftlich mitgeteilt werden.<\/span><\/p> das geplante Datum der bestellten Erbringung der Dienstleistungen, und durch eine Zusatzvereinbarung formalisiert.<\/span><\/p> Im Falle einer Stornierung der Bestellung durch den Kunden nach deren Annahme durch SYRAM weniger als 15 Tage vor dem Datum der Erbringung der Dienstleistungen, aus welchem Grund auch immer au\u00dfer h\u00f6herer Gewalt, wird die bei der Bestellung geleistete Anzahlung von Rechts wegen von SYRAM einbehalten und kann nicht zu einer R\u00fcckerstattung f\u00fchren.<\/span><\/p> ARTIKEL 4 - GEGENSTAND DER LEISTUNGEN<\/b><\/p> SYRAM verpflichtet sich, dem Kunden zu den nachfolgend definierten allgemeinen Bedingungen und den Besonderen Gesch\u00e4ftsbedingungen die Dienste, sofern anwendbar, zur Verf\u00fcgung zu stellen.<\/span><\/p> BESTIMMUNG \u00dcBER BERATUNGSLEISTUNGEN<\/b><\/p> ARTIKEL 5 - BERATUNGSLEISTUNG<\/b><\/p> SYRAM muss unter bestm\u00f6glichen Bedingungen die Beratungsleistungen gem\u00e4\u00df den in den Besonderen Gesch\u00e4ftsbedingungen enthaltenen Spezifikationen erbringen.<\/span><\/p> Die Beratungsleistungen stellen eine Mittelverpflichtung zu Lasten von SYRAM dar.<\/span><\/p> BESTIMMUNGEN \u00dcBER COMPUTERLEISTUNGEN<\/b><\/p> ARTIKEL 6 - EINR\u00c4UMUNG VON NUTZUNGSRECHTEN AN DER SCHNITTSTELLE - IT-DIENSTLEISTUNG<\/b><\/p> 6.1.<\/b> Die im Rahmen des Dienstes zug\u00e4ngliche Schnittstelle bleibt das Eigentum ihres Urhebers. Der Kunde erwirbt daher durch den Vertrag lediglich ein pers\u00f6nliches, nicht ausschlie\u00dfliches, nicht \u00fcbertragbares und nicht abtretbares Nutzungsrecht an den L\u00f6sungen und der Schnittstelle, die Gegenstand des kommerziellen und technischen Vorschlags sind.<\/span><\/p> Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass alle Rechte, Titel und Interessen an der SYRAM-L\u00f6sung, den SYRAM-Bezeichnungen und -Logos, einschlie\u00dflich der damit verbundenen Rechte an geistigem Eigentum, das ausschlie\u00dfliche Eigentum von SYRAM oder von Dritten sind und bleiben, die SYRAM zur Nutzung dieser Rechte erm\u00e4chtigt haben. Der Vertrag \u00fcbertr\u00e4gt dem Kunden keine Rechte oder Interessen an der SYRAM-L\u00f6sung, den Bezeichnungen und\/oder Logos von SYRAM, sondern lediglich ein begrenztes Recht auf Zugang und Nutzung der SYRAM-L\u00f6sung unter den nachstehend definierten Bedingungen.<\/span><\/p> Diese Konzession wird dem Kunden als Gegenleistung f\u00fcr die Bezahlung des Dienstes und f\u00fcr die gesamte Dauer des Dienstes gew\u00e4hrt. SYRAM beh\u00e4lt sich das Recht vor, eventuelle Anomalien der SYRAM IOTs zu korrigieren.<\/span><\/p> 6.2. <\/b>Im Rahmen der dem Kunden von SYRAM gew\u00e4hrten Rechtseinr\u00e4umung verpflichtet sich der Kunde, die Eigentumsrechte des Urhebers weder direkt noch indirekt zu verletzen und insbesondere :<\/span><\/p> ARTIKEL 7 - TECHNISCHE BESTIMMUNGEN F\u00dcR DEN COMPUTERDIENST<\/b><\/p> 7.1. INSTALLATION DER SCHNITTSTELLE\u00a0<\/b><\/p> Die Schnittstelle wird von SYRAM so konfiguriert, dass der Kunde \u00fcber seine eigenen Computer- und Telekommunikationsmittel auf die L\u00f6sung zugreifen kann. Nach Abschluss dieser Konfiguration teilt SYRAM dem Kunden die Zugangscodes f\u00fcr die L\u00f6sung mit. SYRAM kann nicht aufgrund der schlechten WIFI- oder GSM-Abdeckung des Kunden haftbar gemacht werden;<\/span><\/p> 7.2. VERWALTUNG UND \u00dcBERWACHUNG DER IT-MITTEL\u00a0<\/b><\/p> Die erbrachten Leistungen sind :<\/span><\/p> 7.3. AKTUALISIERUNG DES IOT SYRAM<\/b><\/p> SYRAM wird die Updates gem\u00e4\u00df den in den Support-Bestimmungen festgelegten Modalit\u00e4ten und Bedingungen direkt installieren.<\/span><\/p> 7.4. NETZWERKVERWALTUNG\u00a0<\/b><\/p> Der Anschluss an das entfernte Netzwerk des Kunden, die WAN-Infrastruktur (Wide Area<\/span><\/p> Der Kunde ist f\u00fcr den Betrieb des kundeneigenen Netzwerks und des LAN (Local Area Network) verantwortlich und ist nicht Teil von SYRAMs Aufgabenbereich.<\/span><\/p> 7.5. SICHERHEIT DER SCHNITTSTELLE UND DER DATEN\u00a0<\/b><\/p> SYRAM wird die notwendigen Ma\u00dfnahmen ergreifen, um den Zugriff auf die Schnittstelle und die Daten des Kunden nur autorisierten Personen von SYRAM und nur Personen, die vom Kunden autorisiert wurden, zu erm\u00f6glichen.<\/span><\/p> SYRAM wird eine vollst\u00e4ndige Abdichtung zwischen der Schnittstelle und den Daten des Kunden und den Schnittstellen und Daten anderer Kunden sicherstellen.<\/span><\/p> 7.6. SICHERHEIT DER DATEN\u00dcBERTRAGUNG\u00a0<\/b><\/p> SYRAM wird bei der Daten\u00fcbertragung nach au\u00dfen die bekannten Sicherheitsregeln anwenden.\u00a0<\/span><\/p> ARTIKEL 8 - SERVICE UND UNTERST\u00dcTZUNG<\/b><\/p> 8.1. Korrigierende Wartung<\/b><\/p> W\u00e4hrend der Laufzeit des Vertrages wird SYRAM die korrektive Wartung der SYRAM-L\u00f6sung durchf\u00fchren und sich nach besten Kr\u00e4ften bem\u00fchen, den ordnungsgem\u00e4\u00dfen Betrieb der SYRAM-L\u00f6sung zu gew\u00e4hrleisten.<\/span><\/p> Falls der Kunde einen Mangel entdeckt, muss er SYRAM unverz\u00fcglich per E-Mail an die folgende Adresse benachrichtigen:(contact@syram.eu) Um bearbeitet zu werden, muss der Mangel<\/span><\/p> vom Kunden genau beschrieben und dokumentiert.<\/span><\/p> SYRAM wird sich dann bem\u00fchen, die Fehler in \u00dcbereinstimmung mit den folgenden Antwortzeiten zu beheben.<\/span>-<\/span>nach definiert :<\/span><\/p> (i) Im Falle einer Blockierungsst\u00f6rung wird sich SYRAM bem\u00fchen, die Blockierungsst\u00f6rung innerhalb von drei (3) Werktagen nach ihrer Mitteilung durch den Kunden zu bearbeiten;<\/span><\/p> (ii) Im Falle einer Nichtblockierenden St\u00f6rung wird sich SYRAM bem\u00fchen, die Nichtblockierende St\u00f6rung innerhalb von sieben (7) Werktagen nach ihrer Mitteilung durch den Kunden zu bearbeiten.<\/span><\/p> Die Methode zur Behandlung der Anomalie liegt im Ermessen von SYRAM und kann in Form einer Programmkorrektur, der Bereitstellung einer Umgehungsl\u00f6sung oder eines anderen Mittels zur Vermeidung der Reproduktion der betreffenden Anomalie erfolgen.<\/span><\/p> Unbeschadet anderer Bestimmungen des Vertrags wird SYRAM in den folgenden F\u00e4llen von Rechts wegen von allen Verpflichtungen und Haftungen im Rahmen der Wartung entbunden:<\/span><\/p> (i) im Falle eines Versto\u00dfes des Kunden gegen seine Mitwirkungspflicht, wie in Artikel 9 hier definiert<\/span>-<\/span>oder seiner Zahlungsverpflichtung gem\u00e4\u00df Artikel 10 dieses Artikels nachzukommen.<\/span>-<\/span>nach,\u00a0<\/span><\/p> (ii) f\u00fcr den Fall, dass der Mangel auf eine unsachgem\u00e4\u00dfe Nutzung zur\u00fcckzuf\u00fchren ist.<\/span><\/p> 8.2. Nicht abgedeckte Leistungen<\/b><\/p> Die folgenden Leistungen sind nicht durch den Service abgedeckt :<\/span><\/p> ARTIKEL 9 - LEISTUNGEN ZUR DIENSTDURCHF\u00dcHRUNG<\/b><\/p> 9.1. <\/b>Die vom Kunden ausgew\u00e4hlten und im kaufm\u00e4nnischen und technischen Angebot genannten Leistungen zur Implementierung des Dienstes werden von SYRAM gem\u00e4\u00df den Besonderen Gesch\u00e4ftsbedingungen im Rahmen seiner Mittelverpflichtung ausgef\u00fchrt.\u00a0<\/span><\/p> Der Kunde muss alle notwendigen Ma\u00dfnahmen zum Schutz seiner Computerausr\u00fcstung ergreifen, insbesondere in Bezug auf den Schutz vor Viren, W\u00fcrmern und anderen feindlichen Eindringverfahren. Dar\u00fcber hinaus verpflichtet sich der Kunde, SYRAM freien Zugang zu s\u00e4mtlichen<\/span><\/p> Informationen, die SYRAM als notwendig erachtet, um die Implementierungsleistungen zu erbringen.<\/span><\/p> 9.2. <\/b>Die vom Kunden angeforderten Dienstleistungen werden innerhalb einer in den Besonderen Gesch\u00e4ftsbedingungen angegebenen Frist erbracht.\u00a0<\/span><\/p> Diese Frist stellt keine Ausschlussfrist dar und der Auftragnehmer kann gegen\u00fcber dem Kunden nicht haftbar gemacht werden, wenn die Erbringung der Dienstleistungen nicht l\u00e4nger als einen Monat verz\u00f6gert wird. Im Falle einer Verz\u00f6gerung von mehr als einem Monat kann der Kunde die Aufl\u00f6sung des Verkaufs verlangen. Die bereits geleisteten Anzahlungen werden ihm dann von SYRAM zur\u00fcckerstattet.\u00a0<\/span><\/p> SYRAM haftet in keinem Fall f\u00fcr Verz\u00f6gerungen oder Aussetzungen der Leistungserbringung, die dem Kunden zuzurechnen sind, oder im Falle h\u00f6herer Gewalt.<\/span><\/p> BESTIMMUNGEN, DIE F\u00dcR ALLE LEISTUNGEN GELTEN<\/b><\/p> ARTIKEL 10 <\/b>-<\/b> ZUSAMMENARBEIT DES KLIENTEN<\/b><\/p> 10.1.<\/b> Zur ordnungsgem\u00e4\u00dfen Erf\u00fcllung des Vertrages verpflichtet sich der Kunde, aktiv mit SYRAM zusammenzuarbeiten. Zu diesem Zweck verpflichtet sich der Kunde, unaufgefordert alle Ereignisse, Informationen oder Dokumente mitzuteilen, die f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Nutzung der SYRAM-L\u00f6sung oder f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung der Beratungsleistungen n\u00fctzlich sind, und<\/span><\/p> ganz allgemein zur ordnungsgem\u00e4\u00dfen Erf\u00fcllung des Vertrags. Der Kunde verpflichtet sich ebenfalls, sich regelm\u00e4\u00dfig bei SYRAM \u00fcber alle Elemente zu informieren, die f\u00fcr die korrekte Nutzung der SYRAM-L\u00f6sung von Interesse sind.<\/span><\/p> 10.2.<\/b> Der Kunde verpflichtet sich, SYRAM f\u00fcr die Zwecke der Umsetzung und Durchf\u00fchrung des Vertrages schriftlich den Namen und die Kontaktdaten eines bevorzugten Ansprechpartners in seinem Unternehmen mitzuteilen, mit dem SYRAM sprechen kann. Dieser Ansprechpartner ist der Referenznutzer f\u00fcr SYRAM und die einzige Person, die befugt ist, Anomalien oder Anfragen an SYRAM weiterzuleiten. Er wird auch eine Rolle als interner Referent des Kunden in Bezug auf die SYRAM-L\u00f6sung \u00fcbernehmen, um Fragen der Benutzer des Kunden beantworten zu k\u00f6nnen. Im Falle eines Wechsels des Hauptansprechpartners w\u00e4hrend der Laufzeit des Vertrages wird der Kunde unverz\u00fcglich einen neuen Hauptansprechpartner aus seinem Unternehmen benennen und SYRAM gleichzeitig dar\u00fcber informieren. Es obliegt dem Kunden, SYRAM \u00fcber alle Schwierigkeiten zu informieren, von denen er Kenntnis hat oder die er aufgrund seiner Kenntnisse seines T\u00e4tigkeitsbereichs voraussehen kann, und zwar im Laufe der Ausf\u00fchrung der Dienstleistungen. Dar\u00fcber hinaus verpflichtet sich der Kunde, w\u00e4hrend der gesamten Laufzeit der vorliegenden Vereinbarung ausreichend kompetente, qualifizierte und ausgebildete Nutzer einzusetzen.\u00a0<\/span><\/p> 10.3. <\/b>Der Kunde verpflichtet sich, SYRAM unverz\u00fcglich \u00fcber jede \u00c4nderung in seiner Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit zu informieren, die die Nutzung der SYRAM-L\u00f6sung und\/oder die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Erf\u00fcllung des Vertrages gef\u00e4hrden und\/oder verhindern k\u00f6nnte. Im Falle der Einstellung der Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit des Kunden oder des Eintretens eines anderen Ereignisses, das die Nutzung der SYRAM-L\u00f6sung und\/oder die Erf\u00fcllung des Vertrages ganz oder teilweise, vor\u00fcbergehend oder endg\u00fcltig gef\u00e4hrdet, beh\u00e4lt sich SYRAM das Recht vor, den Vertrag zu Lasten des Kunden gem\u00e4\u00df den Bedingungen von Artikel 13 zu k\u00fcndigen.<\/span>-<\/span>nach.<\/span><\/p> ARTIKEL 11 - FINANZIELLE BESTIMMUNGEN<\/b><\/p> 11.1.<\/b> Die Preise f\u00fcr die bestellten Elemente werden in Euro ohne Steuern angegeben und sind in den Besonderen Gesch\u00e4ftsbedingungen aufgef\u00fchrt, falls diese anwendbar sind.<\/span><\/p> 11.2.<\/b> Der Dienst wird in der in den Besonderen Gesch\u00e4ftsbedingungen festgelegten Periodizit\u00e4t in Rechnung gestellt.<\/span><\/p> 11.3.<\/b> Nach Unterzeichnung des Vertrags zahlt der Kunde SYRAM eine Anzahlung in H\u00f6he von 30 % des Gesamtbetrages der Dienstleistungen. Der Restbetrag der Dienstleistungen wird gem\u00e4\u00df den Besonderen Gesch\u00e4ftsbedingungen in Rechnung gestellt.<\/span><\/p> 11.4.<\/b> Rechnungen von SYRAM, die nicht den Service betreffen, werden vom Kunden innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum beglichen.<\/span><\/p> 11.5.<\/b> Nach Ablauf der Frist ist eine Strafe f\u00fcr versp\u00e4tete Zahlung, die auf der Grundlage eines Zinssatzes von 10% berechnet wird, von SYRAM ohne die blo\u00dfe Tatsache der Frist\u00fcberschreitung zu zahlen.<\/span><\/p> Dar\u00fcber hinaus beh\u00e4lt sich SYRAM das Recht vor, 15 Tage nach dem Versand einer Zahlungsaufforderung unter Bezugnahme auf diese Klausel per Einschreiben mit R\u00fcckschein, die ganz oder teilweise wirkungslos geblieben ist, seine Leistungen bis zur vollst\u00e4ndigen Zahlung der geschuldeten Betr\u00e4ge auszusetzen und gegebenenfalls den laufenden Vertrag von Rechts wegen mit sofortiger Wirkung zu k\u00fcndigen. Alle Kosten f\u00fcr ausstehende Zahlungen, die aufgrund einer Bankr\u00fcckweisung einer Zahlung des Kunden entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Dar\u00fcber hinaus kann SYRAM bei Nichtbezahlung einer f\u00e4lligen Rechnung durch den Kunden die Zahlung aller anderen Rechnungen verlangen, einschlie\u00dflich derjenigen, deren F\u00e4lligkeitsdatum noch nicht \u00fcberschritten ist.<\/span><\/p> 11.6.<\/b> Einmal pro Jahr beh\u00e4lt sich SYRAM das Recht vor, den Abonnementbetrag f\u00fcr den Dienst zu erh\u00f6hen. Diese Erh\u00f6hung kann erst nach Ablauf der im Vertrag festgelegten urspr\u00fcnglichen Verpflichtungsperiode gelten.<\/span><\/p>