{"id":2288,"date":"2023-05-05T13:07:37","date_gmt":"2023-05-05T12:07:37","guid":{"rendered":"https:\/\/syram.eu\/?page_id=2288"},"modified":"2023-05-05T14:05:06","modified_gmt":"2023-05-05T13:05:06","slug":"conditions-generales-de-vente-syram","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/syram.eu\/de\/allgemeine-verkaufsbedingungen-syram\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen SYRAM"},"content":{"rendered":"
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Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h2>\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t
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Die vorliegenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen sollen die Modalit\u00e4ten und Bedingungen festlegen, unter denen die Gesellschaft SYRAM, Soci\u00e9t\u00e9 \u00e0 responsabilit\u00e9 limit\u00e9e, mit Sitz in 72 Route de la croix Hepich 57100 Thionville Frankreich, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Thionville unter der Nr. 919 447 300, (ci<\/span>-<\/span>(nachstehend \"SYRAM\" oder \"Auftragnehmer\" genannt), stellt dem Kunden die SYRAM-L\u00f6sung und die damit verbundenen Dienste gem\u00e4\u00df den in Artikel 10 dieser Vereinbarung (nachstehend \"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen\" genannt) festgelegten Preisbedingungen zur Verf\u00fcgung.<\/span><\/p>

Die vorliegenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen bilden gem\u00e4\u00df Artikel L 441-1 des franz\u00f6sischen Handelsgesetzbuchs (Code de commerce) die einzige Grundlage der Gesch\u00e4ftsbeziehung zwischen den Parteien. Sie gelten ohne Einschr\u00e4nkung oder Vorbehalt f\u00fcr alle zwischen den Parteien geschlossenen Vertr\u00e4ge, unabh\u00e4ngig von den Klauseln, die in den Dokumenten des Kunden und insbesondere in seinen Allgemeinen Einkaufsbedingungen enthalten sein k\u00f6nnen. Gem\u00e4\u00df den geltenden Vorschriften werden diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen jedem Kunden auf Anfrage systematisch mitgeteilt, damit er eine Bestellung bei SYRAM aufgeben kann. Jede Bestellung von Dienstleistungen setzt voraus, dass der Kunde die vorliegenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen akzeptiert. Die <\/span>Die Angaben in den Katalogen, Prospekten und Preislisten von SYRAM sind unverbindlich und k\u00f6nnen ge\u00e4ndert werden. SYRAM hat das Recht, alle \u00c4nderungen vorzunehmen, die ihr n\u00fctzlich erscheinen. In \u00dcbereinstimmung mit den geltenden Vorschriften beh\u00e4lt sich SYRAM das Recht vor, von bestimmten Klauseln der vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen abzuweichen, je nach den mit dem Kunden gef\u00fchrten Verhandlungen, durch die Erstellung von Besonderen Verkaufsbedingungen und dem kaufm\u00e4nnischen und technischen Vorschlag.<\/span><\/p>

ARTIKEL 1 - PR\u00c4AMBEL<\/b><\/p>

Die von SYRAM angebotenen Dienste sind so konzipiert, dass sie die Bed\u00fcrfnisse der gr\u00f6\u00dftm\u00f6glichen Anzahl von Kunden erf\u00fcllen.<\/span><\/p>

Die Erstellung eines Lastenhefts oder einer Bedarfsbeschreibung obliegt daher allein dem Kunden und seiner vollen Verantwortung. Ein solches Dokument kann nur nach ausdr\u00fccklicher Best\u00e4tigung durch SYRAM ber\u00fccksichtigt werden, die vor der Unterzeichnung des vorliegenden Vertrags erfolgt und dem kaufm\u00e4nnischen und technischen Angebot beigef\u00fcgt wird. Andernfalls wird das Dokument als nicht existent betrachtet.<\/span><\/p>

Ebenso obliegt es dem Kunden, sich von der Eignung des Dienstes f\u00fcr seine eigenen Bed\u00fcrfnisse zu \u00fcberzeugen, insbesondere auf der Grundlage der Angaben in der Dokumentation und\/oder dem Gesch\u00e4ftsvorschlag, die ihm ausgeh\u00e4ndigt werden und von denen er best\u00e4tigt, sie zur Kenntnis genommen zu haben. Der Kunde erkennt an, dass er ausreichend informiert wurde, wenn er SYRAM nicht vor der Unterzeichnung des vorliegenden Vertrags um zus\u00e4tzliche Informationen gebeten hat und\/oder an einer zus\u00e4tzlichen Demonstration der Dienste teilgenommen hat.<\/span><\/p>

ARTIKEL 2 - DEFINITIONEN<\/b><\/p>

F\u00fcr die Ausf\u00fchrung dieser Vereinbarung sind die folgenden Begriffe in der unten definierten Bedeutung zu verstehen:<\/span><\/p>

  • Anomalie<\/b> : bezeichnet eine vom Kunden dokumentierte, reproduzierbare Fehlfunktion der gesamten oder eines Teils der SYRAM-L\u00f6sung, die dazu f\u00fchrt, dass die SYRAM-L\u00f6sung nicht in \u00dcbereinstimmung mit ihren technischen Spezifikationen funktioniert.<\/span><\/li>
  • Blockierende Anomalie<\/b> Anomalie: bezeichnet jede Anomalie, die den Betrieb und\/oder die Ausf\u00fchrung der SYRAM-L\u00f6sung oder einer ihrer Hauptfunktionen unm\u00f6glich macht.<\/span><\/li>
  • Nicht blockierende Anomalie<\/b> : bezeichnet jede Anomalie, die\u00a0<\/span>(i) den ordnungsgem\u00e4\u00dfen Betrieb der SYRAM-L\u00f6sung unterbricht oder verhindert, ohne dass diese Unterbrechung wesentlich ist, oder (ii) zu Ergebnissen f\u00fchrt, die wesentlich von den in den Technischen Spezifikationen beschriebenen abweichen, ohne dass diese Anomalie das Niveau einer blockierenden Anomalie erreicht, oder (iii) eine oder mehrere nicht wesentliche Funktionen der SYRAM-L\u00f6sung deaktiviert.<\/li>
  • Besondere Verkaufsbedingungen<\/b> : bezeichnet das von den Parteien unterzeichnete Dokument, das die Bestellung einer ma\u00dfgeschneiderten L\u00f6sung durch den Kunden zum Gegenstand hat. Es enth\u00e4lt insbesondere die Identit\u00e4t des Kunden und die besonderen Bedingungen, die auf die SYRAM-L\u00f6sung und die vom Kunden bestellten Dienstleistungen anwendbar sind.<\/span><\/li>
  • Vertrag <\/b>Die \"Besonderen Verkaufsbedingungen\", die Allgemeinen Verkaufsbedingungen von SYRAM und der Gesch\u00e4ftsvorschlag von SYRAM.\u00a0<\/span><\/li>
  • Alle Klarstellungen und Erg\u00e4nzungen, die SYRAM zum Gegenstand des Vertrages macht und die dem Kunden in jeglicher Form zur Kenntnis gebracht werden, es sei denn, der Kunde hat ihnen vor Unterzeichnung des Vertrages ausdr\u00fccklich widersprochen, gelten als vom Kunden akzeptiert und sind integraler Bestandteil des Vertrages.<\/span><\/li>
  • Technische Voraussetzungen<\/b>SYRAM: bezeichnet die Liste der Materialien und Ger\u00e4te (insbesondere Telekommunikation, Telekommunikationsverbindungen, Router), die von SYRAM empfohlen werden und vom Kunden implementiert und eingehalten werden m\u00fcssen, um auf die IT-Mittel zuzugreifen und den Service zu nutzen. Der Arbeitsplatz des Nutzers muss den technischen Voraussetzungen entsprechen.<\/span><\/li>
  • Kundenportal <\/b>: bezeichnet das Portal f\u00fcr Webdienste, das SYRAM seinen Kunden zur Verf\u00fcgung stellt.\u00a0<\/span><\/li>
  • Arbeitsplatz Nutzer<\/b> Die Hardware, die beim Kunden installiert ist und ihm den Zugang zu den IT-Mitteln erm\u00f6glicht, sowie die Beratungsleistung.<\/span><\/li>
  • Implementierungsleistungen <\/b>IOT: bezeichnet die Implementierungsleistungen bez\u00fcglich des IOT (Analyse, Parametrierung, Schulung), die von SYRAM angeboten und vom Kunden abonniert werden.<\/span><\/li>
  • Beratungsleistung\u00a0<\/b>: bezeichnet die in den Besonderen Gesch\u00e4ftsbedingungen festgelegten Beratungs-\/Beratungs-\/Trainingsleistungen<\/span><\/li>
  • Die Schnittstelle <\/b>: bezeichnet gemeinsam das IOT von SYRAM<\/span><\/li>
  • IOT SYRAM<\/b>IOT: bezeichnet ein Standard-IOT und seine Dokumentation (ggf. Online-Dokumentation), dessen Urheber SYRAM ist, das in den Dienst integriert ist, da es auf den IT-Mitteln gehostet wird und vom Kunden aus der Ferne genutzt werden kann.<\/span><\/li>
  • GOOGE CLOUD PLATFORM oder AWS<\/b>\u00a0Der Kunde hat das Recht, den Dienst zu nutzen, da er auf den IT-Mitteln gehostet wird und vom Kunden aus der Ferne genutzt werden kann.<\/span><\/li>
  • Kommerzieller und technischer Vorschlag<\/b> : bezeichnet den von SYRAM herausgegebenen kommerziellen und technischen Vorschlag, der insbesondere die technischen Spezifikationen der SYRAM-L\u00f6sung und die Dienste beschreibt, die<\/span><\/li>
  • SYRAM bietet an, den Kunden entsprechend seinen Bed\u00fcrfnissen zu versorgen.<\/span><\/li>
  • Dienst <\/b>:<\/span> bezeichnet ein untrennbares Ganzes, das entweder aus Beratungsleistungen oder aus<\/span> die Einr\u00e4umung des Rechts zur Nutzung der Schnittstelle, des Supports und der Leistungen zum Betrieb der Schnittstelle, die auf den IT-Mitteln gehostet wird.<\/span><\/li>
  • SYRAM-L\u00f6sung <\/b>: bezeichnet die technische L\u00f6sung, die von SYRAM entwickelt und vermarktet wird.<\/span><\/li>
  • Technische Spezifikationen<\/b> : bezeichnet die technischen und funktionellen Spezifikationen der SYRAM-L\u00f6sung, wie sie im kommerziellen und technischen Vorschlag beschrieben sind.<\/span><\/li>
  • Informatische Mittel : <\/b>bezeichnet die Hardware und die Computersysteme (Datenverarbeitungsserver, Betriebssysteme, Datenverwaltungs- und -zugriffsprogramme, Sicherungs- und Sicherheitsvorrichtungen), die f\u00fcr die Nutzung und den Betrieb des Dienstes erforderlich sind, der dem Kunden von SYRAM zur Verf\u00fcgung gestellt wird.<\/span><\/li>
  • Unterst\u00fctzung <\/b>: Bezeichnet die Unterst\u00fctzung und Wartung der Schnittstelle sowie die Unterst\u00fctzung des Betriebs.<\/span><\/li>
  • Nutzer <\/b>: bezeichnet den Kunden und\/oder seine Mitarbeiter, die berechtigt sind, auf den Dienst f\u00fcr den internen Gebrauch zuzugreifen oder zugreifen k\u00f6nnen.<\/span><\/li><\/ul>

    Diese Definitionen werden gro\u00dfgeschrieben und gelten sowohl im Singular als auch im Plural.<\/span><\/p>

    ARTIKEL 3 - ANNAHME<\/b><\/p>

    Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde die vorliegenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen zur Kenntnis genommen und ordnungsgem\u00e4\u00df akzeptiert hat, und zwar entweder nach den Technischen Voraussetzungen auf seine Anfrage hin oder, falls keine solche Anfrage vorliegt, aufgrund der M\u00f6glichkeit, die Dokumente auf elektronischem Wege auf der Website von SYRAM (<\/span>www.syram.eu <\/span>).\u00a0<\/span><\/p>

    Die Nutzung der SYRAM-L\u00f6sung unterliegt der ausdr\u00fccklichen und vorbehaltlosen Annahme der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen durch den Kunden. Die Unterzeichnung des kaufm\u00e4nnischen und technischen Vorschlags oder die Bestellung im Internet durch den Kunden bedeutet, dass der Kunde die am Tag der Online-Bestellung oder der Unterzeichnung des kaufm\u00e4nnischen und technischen Vorschlags durch den Kunden geltenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen ausdr\u00fccklich und vorbehaltlos akzeptiert und sich verpflichtet, deren Inhalt zu beachten. Der Kunde best\u00e4tigt, dass er die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelesen und deren Bedingungen vollst\u00e4ndig verstanden hat, bevor er die Besonderen Gesch\u00e4ftsbedingungen, falls anwendbar, unterzeichnet. Der Kunde erkl\u00e4rt, dass er den Vertrag in seinem Namen, auf seine Rechnung und f\u00fcr seine gesch\u00e4ftlichen Zwecke abschlie\u00dft.\u00a0<\/span><\/p>

    Eventuelle vom Kunden gew\u00fcnschte \u00c4nderungen der Bestellung werden im Rahmen der M\u00f6glichkeiten von SYRAM nur dann ber\u00fccksichtigt, wenn sie mindestens 15 Tage vor dem Zeitpunkt, an dem der Kunde die Bestellung aufgegeben hat, schriftlich mitgeteilt werden.<\/span><\/p>

    das geplante Datum der bestellten Erbringung der Dienstleistungen, und durch eine Zusatzvereinbarung formalisiert.<\/span><\/p>

    Im Falle einer Stornierung der Bestellung durch den Kunden nach deren Annahme durch SYRAM weniger als 15 Tage vor dem Datum der Erbringung der Dienstleistungen, aus welchem Grund auch immer au\u00dfer h\u00f6herer Gewalt, wird die bei der Bestellung geleistete Anzahlung von Rechts wegen von SYRAM einbehalten und kann nicht zu einer R\u00fcckerstattung f\u00fchren.<\/span><\/p>

    ARTIKEL 4 - GEGENSTAND DER LEISTUNGEN<\/b><\/p>

    SYRAM verpflichtet sich, dem Kunden zu den nachfolgend definierten allgemeinen Bedingungen und den Besonderen Gesch\u00e4ftsbedingungen die Dienste, sofern anwendbar, zur Verf\u00fcgung zu stellen.<\/span><\/p>

    BESTIMMUNG \u00dcBER BERATUNGSLEISTUNGEN<\/b><\/p>

    ARTIKEL 5 - BERATUNGSLEISTUNG<\/b><\/p>

    SYRAM muss unter bestm\u00f6glichen Bedingungen die Beratungsleistungen gem\u00e4\u00df den in den Besonderen Gesch\u00e4ftsbedingungen enthaltenen Spezifikationen erbringen.<\/span><\/p>

    Die Beratungsleistungen stellen eine Mittelverpflichtung zu Lasten von SYRAM dar.<\/span><\/p>

    BESTIMMUNGEN \u00dcBER COMPUTERLEISTUNGEN<\/b><\/p>

    ARTIKEL 6 - EINR\u00c4UMUNG VON NUTZUNGSRECHTEN AN DER SCHNITTSTELLE - IT-DIENSTLEISTUNG<\/b><\/p>

    6.1.<\/b> Die im Rahmen des Dienstes zug\u00e4ngliche Schnittstelle bleibt das Eigentum ihres Urhebers. Der Kunde erwirbt daher durch den Vertrag lediglich ein pers\u00f6nliches, nicht ausschlie\u00dfliches, nicht \u00fcbertragbares und nicht abtretbares Nutzungsrecht an den L\u00f6sungen und der Schnittstelle, die Gegenstand des kommerziellen und technischen Vorschlags sind.<\/span><\/p>

    Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass alle Rechte, Titel und Interessen an der SYRAM-L\u00f6sung, den SYRAM-Bezeichnungen und -Logos, einschlie\u00dflich der damit verbundenen Rechte an geistigem Eigentum, das ausschlie\u00dfliche Eigentum von SYRAM oder von Dritten sind und bleiben, die SYRAM zur Nutzung dieser Rechte erm\u00e4chtigt haben. Der Vertrag \u00fcbertr\u00e4gt dem Kunden keine Rechte oder Interessen an der SYRAM-L\u00f6sung, den Bezeichnungen und\/oder Logos von SYRAM, sondern lediglich ein begrenztes Recht auf Zugang und Nutzung der SYRAM-L\u00f6sung unter den nachstehend definierten Bedingungen.<\/span><\/p>

    Diese Konzession wird dem Kunden als Gegenleistung f\u00fcr die Bezahlung des Dienstes und f\u00fcr die gesamte Dauer des Dienstes gew\u00e4hrt. SYRAM beh\u00e4lt sich das Recht vor, eventuelle Anomalien der SYRAM IOTs zu korrigieren.<\/span><\/p>

    6.2. <\/b>Im Rahmen der dem Kunden von SYRAM gew\u00e4hrten Rechtseinr\u00e4umung verpflichtet sich der Kunde, die Eigentumsrechte des Urhebers weder direkt noch indirekt zu verletzen und insbesondere :<\/span><\/p>

    • verpflichtet sich, sie nur bestimmungsgem\u00e4\u00df, d. h. in \u00dcbereinstimmung mit der zugeh\u00f6rigen Dokumentation und ausschlie\u00dflich f\u00fcr die Zwecke seiner T\u00e4tigkeit zu nutzen ;<\/span><\/li>
    • darf sie Dritten weder direkt noch indirekt, zu welchem Zweck auch immer, in welcher Form und aus welchem Grund auch immer, kostenlos oder entgeltlich zur Verf\u00fcgung stellen, es sei denn, SYRAM hat vorher ausdr\u00fccklich und schriftlich zugestimmt;<\/span><\/li>
    • verpflichtet sich, den Inhalt nicht offenzulegen oder sein Nutzungsrecht zu \u00fcbertragen, die SYRAM-L\u00f6sung zu dekompilieren oder zu disassemblieren.\u00a0<\/span><\/li>
    • von der SYRAM-L\u00f6sung abgeleitete Werke zu erstellen, sie ganz oder teilweise anzupassen, zu ver\u00e4ndern, zu \u00fcbersetzen oder zu modifizieren oder eine Verbindung oder Einf\u00fcgung eines oder mehrerer ihrer Elemente in andere Werke zu erm\u00f6glichen.<\/span><\/li>
    • mieten, unter<\/span>-<\/span>die SYRAM-L\u00f6sung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von SYRAM ganz oder teilweise an Dritte zu lizenzieren, zu verkaufen, zu verleihen oder zu \u00fcbertragen oder Dritten den Zugriff auf die SYRAM-L\u00f6sung und deren Nutzung zu gestatten.<\/span><\/li>
    • verpflichtet sich, daf\u00fcr zu sorgen, dass seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die vorliegenden Bestimmungen einhalten.<\/span><\/li><\/ul>

      ARTIKEL 7 - TECHNISCHE BESTIMMUNGEN F\u00dcR DEN COMPUTERDIENST<\/b><\/p>

      7.1. INSTALLATION DER SCHNITTSTELLE\u00a0<\/b><\/p>

      Die Schnittstelle wird von SYRAM so konfiguriert, dass der Kunde \u00fcber seine eigenen Computer- und Telekommunikationsmittel auf die L\u00f6sung zugreifen kann. Nach Abschluss dieser Konfiguration teilt SYRAM dem Kunden die Zugangscodes f\u00fcr die L\u00f6sung mit. SYRAM kann nicht aufgrund der schlechten WIFI- oder GSM-Abdeckung des Kunden haftbar gemacht werden;<\/span><\/p>

      7.2. VERWALTUNG UND \u00dcBERWACHUNG DER IT-MITTEL\u00a0<\/b><\/p>

      Die erbrachten Leistungen sind :<\/span><\/p>

      • Installation, Wartung und Upgrades von Betriebssystemen und Datenbankverwaltungssystemen.<\/span><\/li>
      • Festlegung von Verfahren f\u00fcr die Kontinuit\u00e4t des Dienstes.<\/span><\/li><\/ul>

        7.3. AKTUALISIERUNG DES IOT SYRAM<\/b><\/p>

        SYRAM wird die Updates gem\u00e4\u00df den in den Support-Bestimmungen festgelegten Modalit\u00e4ten und Bedingungen direkt installieren.<\/span><\/p>

        7.4. NETZWERKVERWALTUNG\u00a0<\/b><\/p>

        Der Anschluss an das entfernte Netzwerk des Kunden, die WAN-Infrastruktur (Wide Area<\/span><\/p>

        Der Kunde ist f\u00fcr den Betrieb des kundeneigenen Netzwerks und des LAN (Local Area Network) verantwortlich und ist nicht Teil von SYRAMs Aufgabenbereich.<\/span><\/p>

        7.5. SICHERHEIT DER SCHNITTSTELLE UND DER DATEN\u00a0<\/b><\/p>

        SYRAM wird die notwendigen Ma\u00dfnahmen ergreifen, um den Zugriff auf die Schnittstelle und die Daten des Kunden nur autorisierten Personen von SYRAM und nur Personen, die vom Kunden autorisiert wurden, zu erm\u00f6glichen.<\/span><\/p>

        SYRAM wird eine vollst\u00e4ndige Abdichtung zwischen der Schnittstelle und den Daten des Kunden und den Schnittstellen und Daten anderer Kunden sicherstellen.<\/span><\/p>

        7.6. SICHERHEIT DER DATEN\u00dcBERTRAGUNG\u00a0<\/b><\/p>

        SYRAM wird bei der Daten\u00fcbertragung nach au\u00dfen die bekannten Sicherheitsregeln anwenden.\u00a0<\/span><\/p>

        ARTIKEL 8 - SERVICE UND UNTERST\u00dcTZUNG<\/b><\/p>

        8.1. Korrigierende Wartung<\/b><\/p>

        W\u00e4hrend der Laufzeit des Vertrages wird SYRAM die korrektive Wartung der SYRAM-L\u00f6sung durchf\u00fchren und sich nach besten Kr\u00e4ften bem\u00fchen, den ordnungsgem\u00e4\u00dfen Betrieb der SYRAM-L\u00f6sung zu gew\u00e4hrleisten.<\/span><\/p>

        Falls der Kunde einen Mangel entdeckt, muss er SYRAM unverz\u00fcglich per E-Mail an die folgende Adresse benachrichtigen:(contact@syram.eu) Um bearbeitet zu werden, muss der Mangel<\/span><\/p>

        vom Kunden genau beschrieben und dokumentiert.<\/span><\/p>

        SYRAM wird sich dann bem\u00fchen, die Fehler in \u00dcbereinstimmung mit den folgenden Antwortzeiten zu beheben.<\/span>-<\/span>nach definiert :<\/span><\/p>

        (i) Im Falle einer Blockierungsst\u00f6rung wird sich SYRAM bem\u00fchen, die Blockierungsst\u00f6rung innerhalb von drei (3) Werktagen nach ihrer Mitteilung durch den Kunden zu bearbeiten;<\/span><\/p>

        (ii) Im Falle einer Nichtblockierenden St\u00f6rung wird sich SYRAM bem\u00fchen, die Nichtblockierende St\u00f6rung innerhalb von sieben (7) Werktagen nach ihrer Mitteilung durch den Kunden zu bearbeiten.<\/span><\/p>

        Die Methode zur Behandlung der Anomalie liegt im Ermessen von SYRAM und kann in Form einer Programmkorrektur, der Bereitstellung einer Umgehungsl\u00f6sung oder eines anderen Mittels zur Vermeidung der Reproduktion der betreffenden Anomalie erfolgen.<\/span><\/p>

        Unbeschadet anderer Bestimmungen des Vertrags wird SYRAM in den folgenden F\u00e4llen von Rechts wegen von allen Verpflichtungen und Haftungen im Rahmen der Wartung entbunden:<\/span><\/p>

        (i) im Falle eines Versto\u00dfes des Kunden gegen seine Mitwirkungspflicht, wie in Artikel 9 hier definiert<\/span>-<\/span>oder seiner Zahlungsverpflichtung gem\u00e4\u00df Artikel 10 dieses Artikels nachzukommen.<\/span>-<\/span>nach,\u00a0<\/span><\/p>

        (ii) f\u00fcr den Fall, dass der Mangel auf eine unsachgem\u00e4\u00dfe Nutzung zur\u00fcckzuf\u00fchren ist.<\/span><\/p>

        8.2. Nicht abgedeckte Leistungen<\/b><\/p>

        Die folgenden Leistungen sind nicht durch den Service abgedeckt :<\/span><\/p>

        • Arbeiten und Eingriffe, die den Arbeitsplatz des Nutzers und die Infrastruktur des Kunden (Telekommunikation, Netzwerke, Sicherheitseinrichtungen) betreffen, die dem Kunden den Zugang zu und die Verbindung mit den IT-Mitteln erm\u00f6glichen,<\/span><\/li>
        • die L\u00f6sung von Problemen, die durch einen Fehler oder eine falsche Handhabung der Nutzer verursacht wurden, die nicht den Nutzungsregeln entspricht,<\/span><\/li>
        • alle Leistungen auf dem Gel\u00e4nde des Kunden,<\/span><\/li>
        • Anschluss des entfernten Netzwerks.<\/span><\/li><\/ul>

          ARTIKEL 9 - LEISTUNGEN ZUR DIENSTDURCHF\u00dcHRUNG<\/b><\/p>

          9.1. <\/b>Die vom Kunden ausgew\u00e4hlten und im kaufm\u00e4nnischen und technischen Angebot genannten Leistungen zur Implementierung des Dienstes werden von SYRAM gem\u00e4\u00df den Besonderen Gesch\u00e4ftsbedingungen im Rahmen seiner Mittelverpflichtung ausgef\u00fchrt.\u00a0<\/span><\/p>

          Der Kunde muss alle notwendigen Ma\u00dfnahmen zum Schutz seiner Computerausr\u00fcstung ergreifen, insbesondere in Bezug auf den Schutz vor Viren, W\u00fcrmern und anderen feindlichen Eindringverfahren. Dar\u00fcber hinaus verpflichtet sich der Kunde, SYRAM freien Zugang zu s\u00e4mtlichen<\/span><\/p>

          Informationen, die SYRAM als notwendig erachtet, um die Implementierungsleistungen zu erbringen.<\/span><\/p>

          9.2. <\/b>Die vom Kunden angeforderten Dienstleistungen werden innerhalb einer in den Besonderen Gesch\u00e4ftsbedingungen angegebenen Frist erbracht.\u00a0<\/span><\/p>

          Diese Frist stellt keine Ausschlussfrist dar und der Auftragnehmer kann gegen\u00fcber dem Kunden nicht haftbar gemacht werden, wenn die Erbringung der Dienstleistungen nicht l\u00e4nger als einen Monat verz\u00f6gert wird. Im Falle einer Verz\u00f6gerung von mehr als einem Monat kann der Kunde die Aufl\u00f6sung des Verkaufs verlangen. Die bereits geleisteten Anzahlungen werden ihm dann von SYRAM zur\u00fcckerstattet.\u00a0<\/span><\/p>

          SYRAM haftet in keinem Fall f\u00fcr Verz\u00f6gerungen oder Aussetzungen der Leistungserbringung, die dem Kunden zuzurechnen sind, oder im Falle h\u00f6herer Gewalt.<\/span><\/p>

          BESTIMMUNGEN, DIE F\u00dcR ALLE LEISTUNGEN GELTEN<\/b><\/p>

          ARTIKEL 10 <\/b>-<\/b> ZUSAMMENARBEIT DES KLIENTEN<\/b><\/p>

          10.1.<\/b> Zur ordnungsgem\u00e4\u00dfen Erf\u00fcllung des Vertrages verpflichtet sich der Kunde, aktiv mit SYRAM zusammenzuarbeiten. Zu diesem Zweck verpflichtet sich der Kunde, unaufgefordert alle Ereignisse, Informationen oder Dokumente mitzuteilen, die f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Nutzung der SYRAM-L\u00f6sung oder f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung der Beratungsleistungen n\u00fctzlich sind, und<\/span><\/p>

          ganz allgemein zur ordnungsgem\u00e4\u00dfen Erf\u00fcllung des Vertrags. Der Kunde verpflichtet sich ebenfalls, sich regelm\u00e4\u00dfig bei SYRAM \u00fcber alle Elemente zu informieren, die f\u00fcr die korrekte Nutzung der SYRAM-L\u00f6sung von Interesse sind.<\/span><\/p>

          10.2.<\/b> Der Kunde verpflichtet sich, SYRAM f\u00fcr die Zwecke der Umsetzung und Durchf\u00fchrung des Vertrages schriftlich den Namen und die Kontaktdaten eines bevorzugten Ansprechpartners in seinem Unternehmen mitzuteilen, mit dem SYRAM sprechen kann. Dieser Ansprechpartner ist der Referenznutzer f\u00fcr SYRAM und die einzige Person, die befugt ist, Anomalien oder Anfragen an SYRAM weiterzuleiten. Er wird auch eine Rolle als interner Referent des Kunden in Bezug auf die SYRAM-L\u00f6sung \u00fcbernehmen, um Fragen der Benutzer des Kunden beantworten zu k\u00f6nnen. Im Falle eines Wechsels des Hauptansprechpartners w\u00e4hrend der Laufzeit des Vertrages wird der Kunde unverz\u00fcglich einen neuen Hauptansprechpartner aus seinem Unternehmen benennen und SYRAM gleichzeitig dar\u00fcber informieren. Es obliegt dem Kunden, SYRAM \u00fcber alle Schwierigkeiten zu informieren, von denen er Kenntnis hat oder die er aufgrund seiner Kenntnisse seines T\u00e4tigkeitsbereichs voraussehen kann, und zwar im Laufe der Ausf\u00fchrung der Dienstleistungen. Dar\u00fcber hinaus verpflichtet sich der Kunde, w\u00e4hrend der gesamten Laufzeit der vorliegenden Vereinbarung ausreichend kompetente, qualifizierte und ausgebildete Nutzer einzusetzen.\u00a0<\/span><\/p>

          10.3. <\/b>Der Kunde verpflichtet sich, SYRAM unverz\u00fcglich \u00fcber jede \u00c4nderung in seiner Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit zu informieren, die die Nutzung der SYRAM-L\u00f6sung und\/oder die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Erf\u00fcllung des Vertrages gef\u00e4hrden und\/oder verhindern k\u00f6nnte. Im Falle der Einstellung der Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit des Kunden oder des Eintretens eines anderen Ereignisses, das die Nutzung der SYRAM-L\u00f6sung und\/oder die Erf\u00fcllung des Vertrages ganz oder teilweise, vor\u00fcbergehend oder endg\u00fcltig gef\u00e4hrdet, beh\u00e4lt sich SYRAM das Recht vor, den Vertrag zu Lasten des Kunden gem\u00e4\u00df den Bedingungen von Artikel 13 zu k\u00fcndigen.<\/span>-<\/span>nach.<\/span><\/p>

          ARTIKEL 11 - FINANZIELLE BESTIMMUNGEN<\/b><\/p>

          11.1.<\/b> Die Preise f\u00fcr die bestellten Elemente werden in Euro ohne Steuern angegeben und sind in den Besonderen Gesch\u00e4ftsbedingungen aufgef\u00fchrt, falls diese anwendbar sind.<\/span><\/p>

          11.2.<\/b> Der Dienst wird in der in den Besonderen Gesch\u00e4ftsbedingungen festgelegten Periodizit\u00e4t in Rechnung gestellt.<\/span><\/p>

          11.3.<\/b> Nach Unterzeichnung des Vertrags zahlt der Kunde SYRAM eine Anzahlung in H\u00f6he von 30 % des Gesamtbetrages der Dienstleistungen. Der Restbetrag der Dienstleistungen wird gem\u00e4\u00df den Besonderen Gesch\u00e4ftsbedingungen in Rechnung gestellt.<\/span><\/p>

          11.4.<\/b> Rechnungen von SYRAM, die nicht den Service betreffen, werden vom Kunden innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum beglichen.<\/span><\/p>

          11.5.<\/b> Nach Ablauf der Frist ist eine Strafe f\u00fcr versp\u00e4tete Zahlung, die auf der Grundlage eines Zinssatzes von 10% berechnet wird, von SYRAM ohne die blo\u00dfe Tatsache der Frist\u00fcberschreitung zu zahlen.<\/span><\/p>

          Dar\u00fcber hinaus beh\u00e4lt sich SYRAM das Recht vor, 15 Tage nach dem Versand einer Zahlungsaufforderung unter Bezugnahme auf diese Klausel per Einschreiben mit R\u00fcckschein, die ganz oder teilweise wirkungslos geblieben ist, seine Leistungen bis zur vollst\u00e4ndigen Zahlung der geschuldeten Betr\u00e4ge auszusetzen und gegebenenfalls den laufenden Vertrag von Rechts wegen mit sofortiger Wirkung zu k\u00fcndigen. Alle Kosten f\u00fcr ausstehende Zahlungen, die aufgrund einer Bankr\u00fcckweisung einer Zahlung des Kunden entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Dar\u00fcber hinaus kann SYRAM bei Nichtbezahlung einer f\u00e4lligen Rechnung durch den Kunden die Zahlung aller anderen Rechnungen verlangen, einschlie\u00dflich derjenigen, deren F\u00e4lligkeitsdatum noch nicht \u00fcberschritten ist.<\/span><\/p>

          11.6.<\/b> Einmal pro Jahr beh\u00e4lt sich SYRAM das Recht vor, den Abonnementbetrag f\u00fcr den Dienst zu erh\u00f6hen. Diese Erh\u00f6hung kann erst nach Ablauf der im Vertrag festgelegten urspr\u00fcnglichen Verpflichtungsperiode gelten.<\/span><\/p>

          ARTIKEL 12 - DAUER DES DIENSTES<\/b><\/p>

          Der Dienst wird f\u00fcr die in den Besonderen Gesch\u00e4ftsbedingungen festgelegte Dauer abgeschlossen. Vertr\u00e4ge, die Jahresabonnements beinhalten, werden verl\u00e4ngert.<\/span><\/p>

          stillschweigend, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf des Vertrags im Voraus gek\u00fcndigt wird.\u00a0<\/span><\/p>

          Die K\u00fcndigung des Abonnementvertrags muss drei (3) Monate vor Ablauf des Vertrags per Einschreiben mit R\u00fcckschein an SYRAM erfolgen.\u00a0<\/span><\/p>

          SYRAM ist in allen nachfolgend genannten F\u00e4llen, d. h. bei regul\u00e4rer Vertragsbeendigung und\/oder K\u00fcndigung des Vertrags, verpflichtet :<\/span><\/p>

          - die vollst\u00e4ndige physische Vernichtung aller Daten des Kunden vorzunehmen, wobei SYRAM sich verpflichtet, dass keine kundeneigenen Daten, insbesondere keine gehosteten Daten, von SYRAM nach Beendigung des Vertrags aus welchem Grund auch immer aufbewahrt werden. Der Kunde ist dar\u00fcber informiert und akzeptiert, dass diese Vernichtung automatisch innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsende erfolgt.<\/span><\/p>

          ARTIKEL 13 - K\u00dcNDIGUNG WEGEN NICHTERF\u00dcLLUNG DER VERTRAGLICHEN PFLICHTEN\u00a0<\/b><\/p>

          Im Falle eines schwerwiegenden oder wiederholten Versto\u00dfes einer Partei gegen eine ihrer vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere im Hinblick auf die Nichtzahlung der Dienstleistungen, kann die andere Partei den Vertrag von Rechts wegen und ohne gerichtliche Formalit\u00e4ten k\u00fcndigen, nachdem die s\u00e4umige Partei per Einschreiben mit R\u00fcckschein in Verzug gesetzt wurde, das teilweise oder vollst\u00e4ndig erfolglos geblieben ist.<\/span><\/p>

          f\u00fcr eine Dauer von drei\u00dfig (30) Arbeitstagen. Die K\u00fcndigung wird nach Ablauf der in der Inverzugsetzung gesetzten Frist wirksam und erfolgt unbeschadet jeglicher Sch\u00e4den<\/span>-<\/span>Interessen, auf die die gesch\u00e4digte Partei Anspruch erheben k\u00f6nnte.<\/span><\/p>

          ARTIKEL 14 - NICHTVERWENDUNG VON KUNDENDATEN<\/b><\/p>

          Unter allen Umst\u00e4nden bleibt der Kunde Eigent\u00fcmer seiner Daten. SYRAM verpflichtet sich, die Daten des Kunden, die ihr vom Kunden im Rahmen der Ausf\u00fchrung der vorliegenden Bedingungen \u00fcbermittelt wurden, weder ganz noch teilweise, weder gegen Entgelt noch kostenlos zu \u00e4ndern, zu verwenden, zu verbreiten, abzutreten oder an Dritte zu \u00fcbertragen. Die Verpflichtung von SYRAM, die Daten des Kunden nicht zu verwenden, betrifft jedoch nicht die Operationen, die f\u00fcr die Erstellung von Rechnungen und Nutzungsstatistiken durch SYRAM sowie f\u00fcr die Bereitstellung von Erkl\u00e4rungen bez\u00fcglich der Ausf\u00fchrung des Dienstes erforderlich sind.<\/span><\/p>

          ARTIKEL 15 - VERANTWORTLICHKEITEN<\/b><\/p>

          15.1.<\/b> Gem\u00e4\u00df den in ihrem Beruf \u00fcblichen Regeln unterliegt SYRAM, die sich verpflichtet, bei der Erf\u00fcllung ihrer Verpflichtungen alle m\u00f6gliche Sorgfalt walten zu lassen, einer Mittelverpflichtung.<\/span><\/p>

          SYRAM garantiert, dass die Schnittstelle mit ihrer Dokumentation \u00fcbereinstimmt. SYRAM garantiert nicht, dass der Dienst frei ist von<\/span><\/p>

          alle M\u00e4ngel, sondern verpflichtet sich ausschlie\u00dflich dazu, mit aller vern\u00fcnftigerweise m\u00f6glichen Sorgfalt die festgestellten Anomalien der Schnittstelle im Vergleich zu ihrer Dokumentation zu beheben. SYRAM garantiert nicht die Eignung des Dienstes zur Erreichung von Zielen, die der Kunde sich selbst gesetzt hat, oder zur Durchf\u00fchrung besonderer Aufgaben, die den Kunden zu seiner Entscheidung f\u00fcr die Computerisierung veranlasst haben, die er jedoch nicht zuvor schriftlich und umfassend dargelegt hat und die nicht Gegenstand einer ausdr\u00fccklichen Best\u00e4tigung durch SYRAM unter den in der Pr\u00e4ambel festgelegten Bedingungen waren.<\/span><\/p>

          15.2.<\/b> Der Dienst wird von der Kundin\/dem Kunden unter ihrer\/seiner alleinigen Kontrolle, Leitung und Verantwortung genutzt.<\/span><\/p>

          Daher fallen in den Verantwortungsbereich des Kunden:<\/span><\/p>

          - die Anwendung aller n\u00fctzlichen Verfahren und Ma\u00dfnahmen zum Schutz der Hardware, der Schnittstelle, der Software, der Passw\u00f6rter und zum Schutz vor Viren und Eindringlingen;<\/span><\/p>

          - die Einhaltung der technischen Voraussetzungen (gegenw\u00e4rtig und zuk\u00fcnftig), um sch\u00e4dliche Folgen wie Verlangsamung, Blockierung oder Ver\u00e4nderung von Daten zu vermeiden;<\/span><\/p>

          - die Wahl des Zugangsanbieters oder des Telekommunikationsmediums, wobei der Klient die administrativen Antr\u00e4ge \u00fcbernehmen und die Vertr\u00e4ge abschlie\u00dfen muss<\/span><\/p>

          Die Kosten f\u00fcr die notwendigen Abonnements tr\u00e4gt er selbst;<\/span><\/p>

          - Fehler, die von seinem Personal bei der Nutzung des Dienstes und der Verfahren, die es ihm erm\u00f6glichen, sich mit den Informatikmitteln zu verbinden und die Verarbeitungen durchzuf\u00fchren, die die Schnittstelle implementieren, begangen werden.\u00a0<\/span><\/p>

          15.3.<\/b> SYRAM ist von jeglicher Haftung f\u00fcr die Natur, den Inhalt der Informationen oder Daten des Kunden und die daraus resultierende Nutzung befreit. SYRAM haftet auch nicht f\u00fcr die Qualit\u00e4t und die \u00dcbertragung von Daten \u00fcber Telekommunikationsnetze und allgemein f\u00fcr die Qualit\u00e4t und die Zuverl\u00e4ssigkeit der Telekommunikationsverbindungen zwischen den Arbeitspl\u00e4tzen des Kunden und den IT-Einrichtungen.<\/span><\/p>

          15.4.<\/b> SYRAM haftet nur f\u00fcr materielle, direkte und vorhersehbare Sch\u00e4den, die sich aus der Nichterf\u00fcllung seiner vertraglichen Verpflichtungen ergeben. Sollte SYRAM haftbar gemacht werden, wird die gesamte und kumulierte Entsch\u00e4digung, die der Kunde aus allen Gr\u00fcnden beanspruchen kann, auf den H\u00f6chstbetrag begrenzt, den SYRAM dem Kunden in den letzten drei (3) Monaten vor dem Ereignis, das die Haftung von SYRAM begr\u00fcndet, in Rechnung gestellt hat. Die Parteien erkennen an, dass der Preis f\u00fcr den Dienst die Verteilung der<\/span><\/p>

          Risiken aus dem Vertrag sowie das von den Parteien gewollte wirtschaftliche Gleichgewicht, und dass der Dienst ohne die hierin festgelegten Haftungsbeschr\u00e4nkungen nicht abgeschlossen worden w\u00e4re.<\/span><\/p>

          15.5.<\/b> In keinem Fall kann SYRAM sowohl gegen\u00fcber dem Kunden als auch gegen\u00fcber Dritten f\u00fcr immaterielle oder indirekte, vorhersehbare oder unvorhersehbare Sch\u00e4den wie Betriebsverlust, Gewinn- oder Imageverlust oder andere finanzielle Verluste haftbar gemacht werden, die sich aus der Nutzung oder der Unm\u00f6glichkeit der Nutzung des Dienstes durch den Kunden ergeben, sowie f\u00fcr jeden Verlust oder jede Besch\u00e4digung von Informationen, f\u00fcr die SYRAM nicht haftbar gemacht werden kann. Jeglicher Schaden, den ein Dritter erleidet, ist ein indirekter Schaden und begr\u00fcndet folglich keinen Anspruch auf Entsch\u00e4digung.<\/span><\/p>

          ARTIKEL 16 - IMPREVISION<\/b><\/p>

          Die vorliegenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen schlie\u00dfen ausdr\u00fccklich die gesetzliche Regelung der Unvorhersehbarkeit nach Artikel 1195 des Zivilgesetzbuches f\u00fcr alle Gesch\u00e4fte des Auftragnehmers mit dem Kunden \u00fcber die Erbringung von Dienstleistungen aus. Der Auftragnehmer und der Kunde verzichten daher jeweils darauf, sich auf die Bestimmungen des Artikels 1195 des Zivilgesetzbuches und die darin vorgesehene Regelung der Unvorhersehbarkeit zu berufen, und verpflichten sich, ihre Verpflichtungen auch dann zu erf\u00fcllen, wenn das vertragliche Gleichgewicht durch Umst\u00e4nde gest\u00f6rt wird, die bei Abschluss des Kaufvertrags unvorhersehbar waren, selbst wenn ihre<\/span><\/p>

          Die Regierung ist verpflichtet, alle wirtschaftlichen und finanziellen Folgen zu tragen, wenn sich die Durchf\u00fchrung als \u00fcberm\u00e4\u00dfig kostspielig erweisen sollte.<\/span><\/p>

          Wenn die \u00c4nderung der Umst\u00e4nde, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren, endg\u00fcltig ist oder l\u00e4nger als sechs Monate andauert, werden die vorliegenden Bedingungen gem\u00e4\u00df Artikel 13 der vorliegenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen aufgel\u00f6st. <\/span>\u00a0<\/span><\/p>

          ARTIKEL 17 - ERZWUNGENE VOLLSTRECKUNG IN NATURALIEN<\/b><\/p>

          Abweichend von den Bestimmungen des Artikels 1221 des Zivilgesetzbuches vereinbaren die Parteien, dass im Falle der Nichterf\u00fcllung der Verpflichtungen durch eine der Parteien die Partei, die von der Nichterf\u00fcllung betroffen ist, keine Zwangsvollstreckung beantragen kann.<\/span><\/p>

          Die von der Nichterf\u00fcllung betroffene Partei kann im Falle der Nichterf\u00fcllung einer der Verpflichtungen, die der anderen Partei obliegen, die Aufl\u00f6sung des Vertrags gem\u00e4\u00df den in Artikel 12 der vorliegenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen festgelegten Modalit\u00e4ten beantragen.\u00a0<\/span><\/p>

          ARTIKEL 18 - H\u00d6HERE GEWALT<\/b><\/p>

          Die Parteien k\u00f6nnen nicht haftbar gemacht werden, wenn die Nichterf\u00fcllung oder die versp\u00e4tete Erf\u00fcllung einer ihrer hier beschriebenen Verpflichtungen auf h\u00f6here Gewalt im Sinne von Artikel 1218 des Zivilgesetzbuches zur\u00fcckzuf\u00fchren ist.<\/span><\/p>

          Die Partei, die das Ereignis feststellt, muss die andere Partei unverz\u00fcglich dar\u00fcber informieren, dass sie nicht in der Lage ist, ihre Leistung zu erbringen, und sich gegen\u00fcber der anderen Partei rechtfertigen. Die Aussetzung der Verpflichtungen kann in keinem Fall eine Haftung f\u00fcr die Nichterf\u00fcllung der betreffenden Verpflichtung begr\u00fcnden oder die Zahlung von Schadensersatz oder Verzugszinsen nach sich ziehen.<\/span><\/p>

          Die Erf\u00fcllung der Verpflichtung wird f\u00fcr die Dauer der h\u00f6heren Gewalt ausgesetzt, wenn diese vor\u00fcbergehend ist. Sobald der Grund f\u00fcr die Aussetzung ihrer gegenseitigen Verpflichtungen weggefallen ist, werden die Parteien daher alle Anstrengungen unternehmen, um die normale Erf\u00fcllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen so schnell wie m\u00f6glich wieder aufzunehmen. Zu diesem Zweck benachrichtigt die verhinderte Partei die andere Partei per Einschreiben mit R\u00fcckschein oder durch eine au\u00dfergerichtliche Urkunde von der Wiederaufnahme ihrer Verpflichtung. Wenn die Verhinderung endg\u00fcltig ist, wird der Vertrag gem\u00e4\u00df den in Artikel 12 dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen festgelegten Modalit\u00e4ten aufgel\u00f6st.<\/span><\/p>

          ARTIKEL 19 - VERTRAULICHKEIT<\/b><\/p>

          Alle Informationen, die zwischen den Parteien ausgetauscht werden oder von denen sie bei der Erf\u00fcllung des Vertrags Kenntnis erlangen (insbesondere die Daten des Kunden), gelten unabh\u00e4ngig von ihrem Tr\u00e4ger als<\/span><\/p>

          als vertraulich (im Folgenden \"Vertrauliche Informationen\").<\/span><\/p>

          Jede Partei verpflichtet sich, die Vertraulichen Informationen zu sch\u00fctzen und sie nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei an Dritte weiterzugeben.<\/span><\/p>

          Jede der Parteien wird von ihren Geheimhaltungsverpflichtungen in Bezug auf alle Informationen entbunden, (i) die sich vor ihrer Offenlegung durch die andere Partei im Besitz dieser Partei befanden, ohne dass ein solcher Besitz direkt oder indirekt auf die unbefugte Offenlegung dieser Informationen durch einen Dritten zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, (ii) die zum Zeitpunkt der Annahme des Vertrags gemeinfrei sind oder nach diesem Zeitpunkt gemeinfrei werden, ohne dass die Ursache daf\u00fcr der Nichteinhaltung der Geheimhaltungsverpflichtungen dieser Partei im Rahmen des Vertrags zuzuschreiben ist, (iii) die von dieser Partei unabh\u00e4ngig entwickelt wurden oder (iv) deren Offenlegung durch das Gesetz oder eine zust\u00e4ndige Gerichts- oder Verwaltungsbeh\u00f6rde verlangt wird oder im Rahmen eines Gerichtsverfahrens erforderlich ist.<\/span><\/p>

          Die Parteien verpflichten sich, die aus diesem Artikel resultierenden Verpflichtungen w\u00e4hrend der gesamten Laufzeit des Vertrags sowie f\u00fcr f\u00fcnf Jahre nach Beendigung des Vertrags einzuhalten.<\/span><\/p>

          ARTIKEL 20 - KEINE ABWERBUNG VON PERSONAL<\/b><\/p>

          Der Kunde verpflichtet sich, weder direkt noch indirekt einen Mitarbeiter von SYRAM zu rekrutieren oder rekrutieren zu lassen, es sei denn, es liegt eine vorherige gegenseitige schriftliche Vereinbarung vor.<\/span><\/p>

          Dieses Verbot gilt f\u00fcr die gesamte Laufzeit des Vertrags sowie f\u00fcr einen Zeitraum von vierundzwanzig (24) Monaten nach Vertragsende, und zwar unabh\u00e4ngig vom Grund f\u00fcr die Beendigung des Vertrags.\u00a0<\/span><\/p>

          Im Falle eines Versto\u00dfes gegen dieses Verbot ist der Kunde verpflichtet, SYRAM unverz\u00fcglich als Strafklausel eine pauschale Entsch\u00e4digung in H\u00f6he von zw\u00f6lf (12) Monatsbruttogeh\u00e4ltern des letzten Monatsgehalts der angefragten oder eingestellten Person zuz\u00fcglich aller Kosten f\u00fcr die Einstellung eines Ersatzes zu zahlen.<\/span><\/p>

          ARTIKEL 21 - ABTRETUNG<\/b><\/p>

          Der Vertrag darf unter keinen Umst\u00e4nden Gegenstand einer vollst\u00e4ndigen oder teilweisen Abtretung, entgeltlich oder unentgeltlich, seitens des Kunden ohne die ausdr\u00fcckliche vorherige schriftliche Genehmigung von SYRAM sein. SYRAM beh\u00e4lt sich das Recht vor, den Vertrag ohne Formalit\u00e4ten abzutreten. Im Falle einer Abtretung tritt die \u00fcbernehmende Einrichtung ab dem Datum der Abtretung an die Stelle von SYRAM. Der Kunde erkennt ausdr\u00fccklich an, dass die abtretende Einrichtung sein Vertragspartner wird.<\/span><\/p>

          ARTIKEL 22 - STREITIGKEITEN<\/b><\/p>

          In Ermangelung einer g\u00fctlichen L\u00f6sung werden alle Streitigkeiten, zu denen der vorliegende Vertrag und die daraus resultierenden Vereinbarungen Anlass geben k\u00f6nnten, sowohl hinsichtlich ihrer G\u00fcltigkeit, ihrer Auslegung, ihrer Ausf\u00fchrung, ihrer Aufl\u00f6sung, ihrer Konsequenzen und ihrer Folgen dem Handelsgericht von Thionville in Frankreich unterbreitet.<\/span><\/p>

          ARTIKEL 23 - SPRACHE DES VERTRAGS - ANWENDBARES RECHT<\/b><\/p>

          Die vorliegenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen und die sich daraus ergebenden Transaktionen unterliegen dem franz\u00f6sischen Recht.<\/span><\/p>

          Sie sind in franz\u00f6sischer Sprache verfasst. Falls sie in eine oder mehrere Sprachen \u00fcbersetzt werden, ist im Streitfall nur der franz\u00f6sische Text ma\u00dfgeblich.<\/span><\/p>

          ARTIKEL 24 - VERSCHIEDENE BESTIMMUNGEN<\/b><\/p>

          • Die Tatsache, dass eine der Parteien eine der im Vertrag genannten Verpflichtungen nicht geltend macht, darf sp\u00e4ter nicht als Verzicht auf die betreffende Verpflichtung ausgelegt werden.<\/span><\/li>
          • Der Kunde erkl\u00e4rt sich damit einverstanden, dass SYRAM frei und ohne vorherige Formalit\u00e4t unter seiner Verantwortung alle oder einen Teil seiner Verpflichtungen aus den vorliegenden Bedingungen untervergeben kann.<\/span><\/li>
          • Der Kunde erkl\u00e4rt sich damit einverstanden, dass SYRAM, um einen Fehler zu korrigieren, nach vorheriger Benachrichtigung des Kunden jede angemessene \u00c4nderung vornehmen kann, vorausgesetzt, dass diese die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Erf\u00fcllung des Vertrages nicht wesentlich beeintr\u00e4chtigt. Sollte dies der Fall sein, verpflichten sich die Parteien, aufeinander zuzugehen, um gemeinsam eine L\u00f6sung zu finden.<\/span><\/li>
          • Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags durch ein Gesetz oder durch eine endg\u00fcltige Entscheidung eines zust\u00e4ndigen Gerichts f\u00fcr ung\u00fcltig erkl\u00e4rt werden, so bleiben die \u00fcbrigen Bestimmungen in Kraft und behalten ihre G\u00fcltigkeit. Die Parteien werden sich bem\u00fchen, die unwirksamen Bestimmungen zu ersetzen.\u00a0<\/span><\/li>
          • Der Kunde wird dar\u00fcber informiert, dass es in seiner Verantwortung liegt, die Schritte, Erkl\u00e4rungen und Genehmigungsantr\u00e4ge zu unternehmen, die von den geltenden Gesetzen und Vorschriften f\u00fcr jede Verarbeitung, die er durchf\u00fchrt, und f\u00fcr die Daten, die er von der Schnittstelle aus verarbeitet, vorgesehen sind, und insbesondere die von der C.N.I.L. vorgesehenen Schritte bez\u00fcglich der Verarbeitung von Daten mit pers\u00f6nlichem Charakter. Es wird darauf hingewiesen, dass SYRAM im Sinne des Gesetzes Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 (Informatique et libert\u00e9s) als Unterauftragnehmer handelt, und zwar in Bezug auf <\/span><\/li>
          • Anweisungen des Kunden, der als Verantwortlicher f\u00fcr die mithilfe der Schnittstelle durchgef\u00fchrte Datenverarbeitung bezeichnet wird. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verwendung der pers\u00f6nlichen Daten zum Zwecke der Bearbeitung seiner Bestellung erfolgen k\u00f6nnte. Diese Informationen und pers\u00f6nlichen Daten werden auch zu Sicherheitszwecken aufbewahrt, um gesetzliche und regulatorische Verpflichtungen zu erf\u00fcllen. Sie werden so lange aufbewahrt, wie es f\u00fcr die Ausf\u00fchrung der Bestellungen und der eventuell anwendbaren Garantien erforderlich ist.<\/span><\/li>
          • Gem\u00e4\u00df den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten und insbesondere gem\u00e4\u00df Artikel 39 und 40 des franz\u00f6sischen Datenschutzgesetzes (Loi Informatique et Libert\u00e9s) hat der Kunde ein Recht auf Zugang, \u00c4nderung, Berichtigung und L\u00f6schung der ihn betreffenden pers\u00f6nlichen Daten. Der Kunde hat au\u00dferdem das Recht, aus legitimen Gr\u00fcnden die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gem\u00e4\u00df Artikel 38 des Gesetzes \u00fcber Informatik und Freiheiten zu verweigern. Der Kunde kann diese Rechte gegen\u00fcber SYRAM aus\u00fcben, indem er einen Brief an die folgende Adresse schickt:<\/span><\/li><\/ul>

            \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0\" SYRAM SARL |\u00a0<\/span>Customer Relationship Service |\u00a0<\/i>72 route de la croix Hepich\u00a0<\/i>57100 Thionville-\u00a0<\/i>Frankreich \"<\/i><\/p>

            • SYRAM verpflichtet sich, eine Berufshaftpflichtversicherung aufrechtzuerhalten, die Sch\u00e4den abdeckt, die bei der Ausf\u00fchrung des Dienstes entstehen k\u00f6nnen.<\/span><\/li>
            • Die Kundin\/der Kunde kann keine Klage, unabh\u00e4ngig von ihrer\/seiner Art oder Grundlage, sp\u00e4ter als zwei Jahre nach dem Eintritt des Ereignisses, das den Anspruch begr\u00fcndet, erheben.<\/span><\/li><\/ul><\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

              Allgemeine Verkaufsbedingungen Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen sollen die Modalit\u00e4ten und Bedingungen festlegen, unter denen die Firma SYRAM, Gesellschaft mit beschr\u00e4nkter Haftung, mit Sitz in 72 Route de la croix Hepich 57100 Thionville Frankreich, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Thionville unter [...].<\/p>","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":[],"categories":[],"tags":[],"yoast_head":"\nConditions g\u00e9n\u00e9rales de vente SYRAM - Syram<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/syram.eu\/de\/allgemeine-verkaufsbedingungen-syram\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Conditions g\u00e9n\u00e9rales de vente SYRAM - Syram\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Conditions g\u00e9n\u00e9rales de vente Les pr\u00e9sentes Conditions g\u00e9n\u00e9rales de vente ont pour objet de d\u00e9finir les modalit\u00e9s et conditions dans lesquelles la soci\u00e9t\u00e9 SYRAM, Soci\u00e9t\u00e9 \u00e0 responsabilit\u00e9 limit\u00e9e, dont le si\u00e8ge social est situ\u00e9 72 Route de la croix Hepich 57100 Thionville France, immatricul\u00e9e au Registre du Commerce et des Soci\u00e9t\u00e9s de Thionville sous le […]\" \/>\n<meta property=\"og:url\" content=\"https:\/\/syram.eu\/de\/allgemeine-verkaufsbedingungen-syram\/\" \/>\n<meta property=\"og:site_name\" content=\"Syram\" \/>\n<meta property=\"article:modified_time\" content=\"2023-05-05T13:05:06+00:00\" \/>\n<meta name=\"twitter:label1\" content=\"Written by\">\n\t<meta name=\"twitter:data1\" content=\"Plume SYRAM\">\n\t<meta name=\"twitter:label2\" content=\"Est. reading time\">\n\t<meta name=\"twitter:data2\" content=\"25 Minuten\">\n<script type=\"application\/ld+json\" class=\"yoast-schema-graph\">{\"@context\":\"https:\/\/schema.org\",\"@graph\":[{\"@type\":\"Organization\",\"@id\":\"https:\/\/syram.eu\/#organization\",\"name\":\"SYRAM\",\"url\":\"https:\/\/syram.eu\/\",\"sameAs\":[],\"logo\":{\"@type\":\"ImageObject\",\"@id\":\"https:\/\/syram.eu\/#logo\",\"inLanguage\":\"de\",\"url\":\"https:\/\/syram.eu\/wp-content\/uploads\/2020\/09\/syram.png\",\"width\":178,\"height\":72,\"caption\":\"SYRAM\"},\"image\":{\"@id\":\"https:\/\/syram.eu\/#logo\"}},{\"@type\":\"WebSite\",\"@id\":\"https:\/\/syram.eu\/#website\",\"url\":\"https:\/\/syram.eu\/\",\"name\":\"Syram\",\"description\":\"\",\"publisher\":{\"@id\":\"https:\/\/syram.eu\/#organization\"},\"potentialAction\":[{\"@type\":\"SearchAction\",\"target\":\"https:\/\/syram.eu\/?s={search_term_string}\",\"query-input\":\"required name=search_term_string\"}],\"inLanguage\":\"de\"},{\"@type\":\"WebPage\",\"@id\":\"https:\/\/syram.eu\/conditions-generales-de-vente-syram\/#webpage\",\"url\":\"https:\/\/syram.eu\/conditions-generales-de-vente-syram\/\",\"name\":\"Conditions g\\u00e9n\\u00e9rales de vente SYRAM - Syram\",\"isPartOf\":{\"@id\":\"https:\/\/syram.eu\/#website\"},\"datePublished\":\"2023-05-05T12:07:37+00:00\",\"dateModified\":\"2023-05-05T13:05:06+00:00\",\"inLanguage\":\"de\",\"potentialAction\":[{\"@type\":\"ReadAction\",\"target\":[\"https:\/\/syram.eu\/conditions-generales-de-vente-syram\/\"]}]}]}<\/script>\n<!-- \/ Yoast SEO plugin. -->","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/syram.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/2288"}],"collection":[{"href":"https:\/\/syram.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/syram.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/syram.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/syram.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2288"}],"version-history":[{"count":6,"href":"https:\/\/syram.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/2288\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2317,"href":"https:\/\/syram.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/2288\/revisions\/2317"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/syram.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2288"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/syram.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2288"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/syram.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2288"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}